Endreinigungspauschale möblierte Wohnung
Hallo,
ich hätte eine Frage zu einem Mietvertrag einer möblierten Wohnung. In diesem ist eine Klausel drin, die besagt, dass automatisch 80€ für die Endreinigung der hinterlegten Kaution abgezogen wird. Ist das so Pauschal möglich oder sollte ich nicht die Möglichkeit haben selber sauberzumachen? Für 80€ könnte ich einiges reinigen. Vor allem war die Wohnung auch bei Bezug nicht super gereingt. Daher hab ich den Verdacht, dass die 80€ reine Abzocke für eine halbe Stunde durchwischen des Vermieters ist. Kennt sich vielleicht jemand bei dieser Situation aus?
Würde mich freuen, wenn mir da jemand helfen kann.
Gruß Michael
7 Antworten
Ich meine gehört zu haben, dass solche Klauseln im Mietvertrag unzulässig und somit unwirksam sind - auch, wenn du den Vertrag unterschreibst. Ich würde mich beim Mieterschutzbund informieren und gegebenenfalls auch beitreten, damit die dich bei Bedarf juristisch vertreten.
Du musst ja den Vertrag nicht unterschreiben. Würde ich auch nicht machen.
Also bei Ferienwohnungen sind sie gültig.
Ich habe jetzt eine Weile in verschieden Foren durchforscht und dabei auch verschiedene Suchbegriffe eingegeben.
Ich habe nichts gefunden,was warum es nicht zulässig sein sollte.
Man liest doch den Vertrag vorher durch und wenn eine Reinigungspauschale drin steht,kann man sie rausnehmen lassen vor Vertragsabschluss oder unterschreiben.
Wenn es in den Mietvertrag dort eine entsprechende Klausel unter Nennung eines Betrages enthalten ist. Dann bist du zur Zahlung verpflichtet.
So weit ich weiß !
Gruß Kitoma
Sehe ich auch so, habe nichts gegenteiliges gefunden.