Muss Kaution genau abgerechnet werden mit Rechnungen?
Wir sind aus einer möblierten Wohnung ausgezogen. Polster und Decken haben wir nicht reinigen lassen und die Küchen war nicht perfekt gereinigt. Der Vermieter behält nun die gesamte Kaution ein, da diese "als Pauschale für die Reinigungsarbeiten lt.Protokoll und als Nutzungsentschädigung für die Neubeschaffung verschmutzter und nicht mehr gebrausfähriger Polster und Textilien verrechnet wird". Wir verlangten eine genaue Abrechnung einer Reinigungsfirma und neuer Textilien. Dies wird verwehrt mit dem erneut o.g. Satz. Ist es rechtlich richtig oder können wir eine genaue Abrechnung verlangen?
5 Antworten
Nein, der Vermieter muss definitiv anhand von Rechnungen belegen, wofür er eure Kaution (und wie viel davon) er ausgegeben hat. Die Kaution ist nicht sein Eigentum, sondern deins. Es ist lediglich eine Sicherheit für anfallene Renovierungsarbeiten. Es ist nicht Sinn einer Kaution, vom Vermieter eingestrichen zu werden!!!! Lass dich bloß nicht über den Tisch ziehen!!
Der VM muss die erbrachten Leistungen, die er mit der Kaution verrechnen will, nachweisen.
Soweit der VM selbst gereinigt hat kann er einen Stundenlohn von derzeit 7,50 € abrechnen. Dies wird als vertretbar angesehen.
Wenn allerdings kein Betrag in der Pauschale genannt ist, halte ich die Vereinbarung für unwirksam, da dem Mieter das Recht auf den nur vorliegenden Schaden verwehrt wird.
Er kann auch keine Kaution für bereits benutzte Einrichtungen verwenden mit dem Neubeschaffungswert. Der VM hat nur Anspruch auf den Zeitwert. Die Klausel ist aus meiner Sicht insgesamt nicht haltbar.
Suche einen Mieterverein auf. Fordert eine genau Abrechnung und Herausgabe der "alten Möbel". In den meisten Fällen wird nie etwas gekauft. Die alten Möbel werdne gereinigt und weitervermietet und der nächste Mieter erlebt dasselbe Gaunerstück wie Du.
natürlich dürft ihr eine genaue abrechnung vrlangen - genauso wie bei den mietnebenkostenabrechnungen. normalerweise zahlt man miete für die /ab-)nutzung einer wohnung. bei möbliert ja meist auch mehr miete. es liegt auf der hand, dass ein neuer teppich bei einzug nach auszug max. neu-wertig sein kann. sollte etwas beschädigt sein (nicht abgenutzt), zahlt eure haftpflichtversicherung.
na klar steht Euch ne Rechnung zu,schaut nur,das der dabei nicht bescheisset,und einfach ne Rechnung in Höhe der Kaution schreiben läst,am besten die Firmen selber anrufen,und nach dem RE Betrag fragen
Was steht im Mietvertrag?
Ansonsten kann ich den Vermieter nachvollziehen. Mieter benehmen sich häufig wie Sau (Vermieter allerdings oft auch), so dass man schon zu so drastischen Maßnahmen greifen muss.