Wie viel kann ich von der Mietkaution bei Verschmutzung der Wohnung einbehalten?
Hallo! Ich habe kürzlich meine Wohnung komplett möbliert untervermietet. Nun ist der Untermieterin kürzlich wieder aussgezogen und will die Kaution zurück. Allerdings hat er meine Wohnung stark verschmutzt hinterlassen (dreckiger Fußboden, Müll stand noch herum, Badewanne versifft, Fenster schmutzig, Tische klebten...), so dass ich die Wohung erstmal umfassend reinigen musste. Ich würde ihr die Kosten der Reinigung natürlich von der Kaution abziehen und würde gerne wissen welcher Betrag angemessen wäre?
10 Antworten
Du musst Zeit zur Nachbesserung gewähren, das hast du hoffentlich gemacht?
§ 281 Abs.1 BGB
Nebenbei steht das hoffentlich alles ausführlich im Übergabeprotokoll, sonst kannst du es dir auch direkt abschminken.
Fand eine Wohnungsübergabe statt und wurden dabei alle Mängel dokumentiert? Wurde dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt den Schaden selbst zu beseitigen?
Stundenlohn einer Reinigungskraft mal Stunden, die du gebraucht hast, wäre angemessen. Plus arbeitsmaterial.
Der Betrag den eine Reinigungsfirma genommen hätte. Wenn du es selber gemacht hast würde ich den Preis ansetzten den eine Versicherung bei Schäden bezahlt.
Hast du denn eine Frist gesetzt für die Reinigung?
ich hoffe du hast das alles dokumentiert.
übergabe protokoll?
ansonsten stehts aussage gegen aussage, im Zweifel für den angeklagten.
erst einmal würde eine gütliche einigung vorschlagen.
ich würde es dann mit 10€/stunde verechnen und je nachdem wieviel Müll das war mit gängigen preisen der deponie berechnen, putzmittel kannst ihr ja schenken.
ohne handhabe gegen die ex mieterin wird's wohl schwer bis unmöglich das durchzusetzten.
wenn sie mitm mieterbund kommt, kann ich nur noch raten.