Wann zählt eine Wohnung als möbliert?

9 Antworten

Bei dieser Wohnung geht's allerdings um eine zwei Zimmer Wohnung mit nur Einbauküche und einem kaputten Bett plus Matratze.

Zunächst wäre mal zu klären und insbes. mietvertraglich festzuhalten, ob die bei Besichtigung vorhandene Küche und/oder das Bett überhaupt mitvermietet sind oder lediglich vom Vormieter als Sperrmüll hinterlassen wurden und zu Mietbeginn noch beseitigt werden.

Ist das schon eine typisch möblierte Wohnung?

Nein. Möblierte Wohnung hat der VM 1.) entgeltlich, 2.) überweigend mit Einrichtungsgegenständenn 3.) auszustatten.

Meint: Hierfür muss zu 1. eine erhöhte Miete für die Nutzung vereinbart, zu 2. mindestens noch Schrank, Tisch, Stuhl und ggf. nach Einzelfallentscheidung sogar ein Spiegel bereitgestellt sein und zu 3. hat der VM sie nach Verschleiß zu ersetzen.

Hier kann es sich genausogut um eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung der Küche (Leihe) und/oder Hinterlassenschaften des Vormieters handeln.

Und kann ich verlangen, dass das Bett ausgetauscht wird, weil es schon fast am zerbrechen ist?

Nein. Gehören sie zur Mietsache oder wäre die Wohnung bei Einzug voll möbliert vermietet, muss der VM sie zwar in einer "Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch" überlassen.

Aber eben kein anderes, gar ein neues Bett noch eine gereingte Matratze bereitstellen, sondern das vorhanden Bett mit Latten oder Schraubwinkeln so verstärkt zusammenhämmernn und hinstellen, dass es als Bett dient.

Schön ist nicht vermietet, sondern gebrauchstüchtig :-O

G imager761

„Nach gängiger Rechtsprechung wird dann von möbliertem Wohnraum gesprochen, wenn der Vermieter mehr als die Hälfte der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände bereitstellt.“

Infos dazu https://ratgeber.immowelt.de/a/moebliert-vermieten-mehr-aufwand-aber-mehr-geld-vom-mieter.html

MMn muss sich das nicht in dem Mietpreis niederschlagen oder anders gesagt, der Mieter muss keinen Preisnachlass gewähren wenn die Wohnung zwar möbliert angeboten wird aber dann doch nicht möbliert ist.

Als möbliert gilt in der Regel das, was Du auch in einem Hotelzimmer vorfinden würdest, d.h. (Kleider-) Schrank, Bett und einen Stuhl.

Die Küche ist kein Kriterium für eine möblierte Wohnung.

zu einer Möblierung gehören auch Tisch und Stühle sowie Bett, Nachttisch und Schrank dazu. Je nach Größe der Wohnung würde ich auch ein kleines Sofa verlangen.

Und ja, wenn Du möbliert mietest, muss man alles auch benutzen können, es muss also technisch in Ordnung sein.

frodobeutlin100  19.07.2019, 10:47

es gibt keine Rechtsvorschrift in der steht was möbliert bedeutet .... möbliert ist also was vereinbart ist ....

und verlangen kann der zukünftige Mieter viel - dann sucht der Vermeitwer eben jemand anderen ....

ChristianLE  19.07.2019, 11:04
@frodobeutlin100
es gibt keine Rechtsvorschrift in der steht was möbliert bedeutet .... möbliert ist also was vereinbart ist ....

So einfach ist es dann aber auch nicht.

Das Gesetz (§ 549 BGB) schreibt, dass der Vermieter die Wohnung überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausstatten muss.

Überwiegend heißt: Mehr als die Hälfte der Gegenstände, die für eine Haushaltsführung erforderlich sind. Ein einzelnes Bett erfüllt diese Anforderung nicht.

Diese Ausstattung entspricht nicht der Definition "möbliert". Da gehörte schon mindestens ein Tisch, Stuhl, Schrank dazu.