Ende der KV für den Ehemann wegen Tod seiner Frau.
Familienversicherung endet durch Tod des Versicherten. Weil die Frist vom Tag des Todes des Versicherten bis zur Rentenantragstellung länger als 1 Monat war. siehe nachstehende Situation:
Am 22.3.14 verstirbt die Frau eines Rentners der zu seiner kleinen Rente Grundsicherung bezieht. Am 30.04.2014 stellt der Rentner Antrag auf Witwenrente.Heute am 22.5.14 ruft die AOK an und sagt, dass die Familienversicherung beendet ist seit dem Todestag der Ehefrau am 22.03.2014 und er müsse sich freiwillig weiterversichern um lückenlos versichert zu sein. Da die Rentenantragstellung erst am 30.04.14 gemacht wurde und dadurch die Monatsfrist nicht eingehalten wurde . Der Witwer hätte bis zum 22.04.14 die Rente beantragen müssen um weiterversichert zu sein. Woher soll der Rentner das wissen ? Die Versicherungsprämie für den Zeitraum vom 23.03. bis 30.04.2014 beträgt ca. 160,-- €. Der Todestag der Ehefrau ist doch der Kasse schon lange bekannt. Warum informiert die Kasse den Mitversicherten Grundsicherungsempfänger nicht eher ?
Hat die Kasse keine Info-Pflicht an den Mitversicherten ? Ist der Rentner nicht selbst versichert seit seinem 65. Lebenjahr , auch wenn die Rente klein ist ? Bitte um Hilfestellung. Danke
kunni
3 Antworten
da sollte er mal auf sein Rentenbescheid gucken.Eigentlich wird da immer ein Teil für die KV abgezogen.Somit wäre er auch versichert.Ansonsten sollte er mal zum Amt gehen und denen es vortragen.Kann sein das sie ihm das zahlen weil er ja eben noch Grundsicherung dazu bekommt. Ich finde es auch nicht gut das die ihn vorher nicht informiert haben,habe sowas ähnliches aber im Verwandtenkreis auch schon gehört.
Wenn der Hauptversicherte stirbt, sollte man sich schon mal selbst Gedanken machen. Die Krankenkasse erfährt oft erst Wochen später, das jemand verstorben ist. Es gibt keine Pflicht, das zu melden. Die Kassen merken es erst, wenn die Abmeldung durch die Rentenversicherung erfolgt. Das kann bis zu 3 Monate dauern. Er hätte einfaqch nur mal anrufen müssen, sagen, das seine Frau verstorben ist, dann hätte man für ihn handeln können. Nun ist er in der Pflicht diese Lücke mit der Beitragszahlung zu füllren. Das Sozialamt wird das nicht übernehmen, denn er hat sich auch dort ja nicht gemelddet.
Kam bei euch niemand von der Rentenkasse nach Hause? Wird vom Bestatter kostenlos angeboten! Und im Einzelfall kann auch über die Frist hinaus die KV weiter bestehen! Des weiteren bezieht der Witwer doch auch ergänzende Leistung- er ist doch auch hierüber versichert?!