braucht man Pflegschaft für Familienversicherung?
ich habe schon Vormundschaft von meiner Eltern übernommen für meinen Bruder, und möchte eine Familienversicherung haben mit meinem Bruder.
Braucht man dafür Pflegschaft auch? oder reicht es nur mit Vormundschaft.
5 Antworten
Hallo,
um welche Art der Versicherung soll es gehen: Gesetzliche Krankenversicherung? Private Krankenversicherung? Oder andere Versicherung?
Ist der Bruder minderjährig? Oder volljährig, aber mit Behinderung?
Welche Behörde hat über die Vormundschaft entschieden?
Gruß
RHW
Du bist Volljährig und hast noch einen minderjährigen Bruder, der nicht geschäftsfähig ist? Du hast nun die Vormundschaft übernommen, weil deine Eltern hiermit überfordert waren.
Die Krankenversicherung des Bruders wird aber wohl bei deinen Eltern bleiben. Aber Ich denke die Frage beantwortet dir auch die Krankenkasse bei welcher dein Bruder aktuell versichert ist.
Warum fragst du nicht einfach deine Krankenkasse? Die ist verpflichtet, dich rechtssicher zu beraten.
es gibt keine Vormundschaft - nur gesetzliche Betreuung
und das hat auch nichts mit der Krankenkasse (Familienversicherung) zu tun ...
wen Pflegst Du denn?
Deine Eltern?
und was hat das mit Deinem Bruder zu tun?
weiß das Jugendamt davon?
ich wollte es von meiner Eltern für meinen Bruder über nehmen und Vormundschaft habe ich schon übernommen
Du kannst nicht Deinen Bruder "übernehmen" und Deine Eltern können ihn nich "abgeben"
darüber muss das Jugendamt Bescheid wissen und letzten Endes ein Familiengericht entscheiden ...
ich meine, dass ich die Pflegschaft übernehmen möchte.klar kann keiner meinen bruder geben oder bekommen.
vielen dank für die antwort, ich gehe Jugendamt und frage ich da mal
lebt Dein Bruder bei Dir? und warum?
habt ihr zerüttete Familienverhältnisse?
kannst Du für Deinen Bruder sorgen? warum machen das Deine Eltern nicht?
Dafür würde ich mich eingehend vom Versicherungsmenschen beraten lassen!
das ist wohl weniger ein Versicherungsproblem, als das masn offenbar glaubt, dass man Kind so irgendwie an Tochter oder Sohn "weiterreichen" kann ...
Natürlich, werter Herr Beutlin, das ist durchaus möglich! Und ich habe keine Ahnung, ob und wie sowas geht - maße ich mir nicht an!
Aber wenn so etwas geht, dann ist das für die Versicherung schon eine Art "Spezialfall", den ich auf jeden Fall eingehend mit meinem Versicherungsmensch diskutieren würde.
Für den Fall dass ich mal "Betreuuung" brauche (man weiß ja nie), habe ich - handschriftlich - dafür meinen Anwalt eingesetzt. Meine Kinder haben ewas gemault, aber an der Stelle brauch ich einen Schlachtkreuzer und kein Rettungsboot. (Nur so als Anmerkung :-D ) Sie kennen sich anscheinend aus? Ist das Okay?
der zuständige Versicherungsmensch wäre in diesem Fall bei der Krankenkasse ... weil der Weterreichbruder in Familienversicherung des Ausleihbruders oder -schwester soll ...
Ah, okay, ja freilich! Ich glaube ich habe das falsche Pferd geritten. 'tschulliung! Hab's gut gemeint!
ist doch okay ... aus der merkwürdigen Schilderung von FS muss man auch erstmal rausdividieren was er eigentlich will ... ich dachte erst er hat die Betreuung für die Eltern ...
Ich hab nur Versicherung gelesen und dachte an Haftpflicht und dergleichen ... Holzweg!
Aber - wenn Sie, lieber Herr Beutlin, was davon verstehen ... ist das gangbar, wie ich das gemacht habe?
(Oma hat gesagt, man soll zu Hobbits besonders höflich sein!)
und Oma hat Recht ;-)
Oma hat selbstverständlich immer recht! Dieses Jahr wäre sie 115 geworden.
ok heißt ich brauche Pflegschaft noch von Eltern
danke schön