Ehemann ( rentner) muss ins Pflegeheim und Frau ist Hausfrau ( kurz vor Rente). Muss die Ehefrau zum Sozialamt oder zum Arbeitsamt gehen?

5 Antworten

Zuerst sollte die Frau mal einen Antrag auf Pflegegeld bei der Krankenkasse stellen,wenn das noch nicht erfolgt ist und dann muss sie sich erst mal beim Jobcenter selber Arbeit suchend melden,denn sie bekommt ja noch keine Rente,da beantragt sie erst mal ALG - 2 !

Dann muss sie zum Sozialamt und da eine Zuzahlung für das Heim beantragen,die müssten dann erst einmal in Vorleistung gehen,dann wird überprüft ob es unterhaltspflichtige gibt und ob diese leistungsfähig sind.

Wenn die Frau nichts hat,sie dürften als Ehepaar 3200 € Schonvermögen haben,dass könnte sich dann nach dem Auszug und Einzug im Heim ändern,denn dann sind sie ja dauerhaft getrennt lebend,dann könnten beide jeweils ein Schonvermögen von 2600 € haben,bin mir aber nicht 100 % sicher.

Würden Kinder vorhanden sein,dann haben auch sie ein Selbstbehalt,dieser würde bei einem Single derzeit bei 1800 € Netto liegen und dazu können noch Beiträge für die eigene Altersvorsorge geltend gemacht werden,Aufwendungen für die Beschäftigung ( wie Fahrkosten ) abgesetzt werden und auch Aufwendungen die schon vor dem Eintritt des Antrags beim Sozialamt gezahlt werden müssten,wie Ratenzahlungen und eigene vorrangige Unterhaltszahlungen.

Auch das Schonvermögen ist hoch,da käme es auf die Höhe des Einkommens und des alters an,kann man aber im Internet sicher finden,da reicht es aus wenn man mal eingibt ,, Elternunterhalt ",da sollte man einiges finden.

Wenn dann nach der ganzen Berücksichtigung noch Nettoeinkommen übrig sein würde,dann müsste man zu 50 % vom Überschuss zuzahlen bzw.max.der geforderte Betrag.

Die Rente und das Pflegegeld gehen dann für die Heimkosten weg und das Vermögen bis zum Schonbetrag.

Wegen der Übernahme der Kosten für das Heim muss sie zum Sozialamt gehen. In NRW gibt es auch noch Pflegewohngeld (das beantragt der Heimträger). Sind Kinder vorhanden, können die ggf. für Unterhaltszahlungen heran gezogen werden.

Für ihren eigenen Unterhalt muss sie dann zum Jobcenter - würde ich mal sagen. Ersparnisse bei einem Ehepaar werden bis zu einem Betrag von ca. 3.200 € nicht heran gezogen.

Wenn Ehefrau "nur" Hausfrau war, werden Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein. Diese würden dann ebenfalls ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen müssen und könnten zu Elternunterhalt verpflichtet werden.

ALG1 nein, wenn sie nicht arbeitsunfähig lt. med. Gutachten ist, muß sie sich Arbeit suchen, sich in Arbeit vermitteln lassen 

wenn sie krank ist würde auch eine vorgezogene eigene  Rente für sie in Betracht kommen ggf. mit Aufstockung bis zur Grundsicherung , falls die Frau zuwenig Rente erarbeitet hat

wenn der Mann eine Zusatzfinanzierung übers Sozialamt erhält, werden  nach seinem Ableben die Kinder das rückerstatten müssen , die Verjährungsfristen sind extrem lang 

isomatte  22.10.2015, 13:24

Eine Erbenhaftung gibt es nur im ALG - 2,bei der Grundsicherung im Alter,also bei Zuzahlung durch das Sozialamt ist dies grundsätzlich ausgeschlossen !

Selbst im ALG - 2 müssen die Erben nur mit dem Erbe haften und nicht mit ihrem eigenen Vermögen.

himako333  22.10.2015, 13:56
@isomatte

ich bezog mich nur auf die ungedeckten Heimkosten/ Pflegekosten , die Kosten die über die Grundsicherung herausgehen.. sorry das ich das unklar rüber gebracht habe ...

die können z.Bsp.  auch  für 10 Jahre auflaufen sein ..das wird  der Fall sein ,wenn ein Haus nicht mehr unter Schonvermögen fällt sondern Erbe der Hinterbliebenen geworden ist.. 

Wieso pflegt ihn nicht die Ehefrau zu Hause? Arbeitsüberlastung und zeitmangel scheiden ja wohl aus...Das dürfte auch das JC als erstes fragen. Gibt es darauf keine überzeugende Antwort, gibt es auch kein Hartz 4.


flocke97 
Beitragsersteller
 22.10.2015, 11:44

eine häusliche Pflege ist mit der Demenz nicht mehr möglich. wurde 1 1/2 Jahre gemacht.