Anspuch auf Arbeitslosengeld, nachdem Tod einer Pflegebedürftigen?
Hallo ihr Lieben,
brauche dringend Rat: Ich habe meine Mutter 6 Jahre lang gepflegt, sie hatte Pflegestufe 4. Steht mir nun Arbeitslosengeld zu oder welche Leistungen kann ich nun beantragen. Ab dem Todestag bin ich nicht mehr versichert.
Steht mir Arbeitslosengeld zu oder andere Leistungen? Bitte um Hilfe
5 Antworten
Meiner Meinung hat man nach. Beendigung der Pflege Anspruch auf Arbeitslosengeld und das solltest du erst einmal beantragen!!!
Wenn du Leistungsbezieher beim Arbeitsamt oder Jobcenter bist, dann ist die Pflegeleistung finanztechnisch gesehen, die du monatlich von der Pflegekasse ehälst nicht anrechenbar........natürlich bei Pflegestufe 1 bis 3.
Bei deiner Pflege des Härtefalls betreffend rund um die Uhr, was nachvollziehbar ist bei Pflegestufe 4, wirst du eine grössre monatliche Pflegeleistung von der Pflegekasse erhalten haben, die deine Lebensbedingungen abgesichert haben. Nach dem Tod fällt die Pflegeleistung weg.......also muss das Arbeitsamt vorerst einspringen mit Arbeitslosengeld um deinen Lebensstatus abzusichern!!!
Arbeitslos ist wer in keinem Beschäftigungsverhätnis steht, sich selbst bemüht diesen Zustand zu verändern und den Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
Für den Bezug des Arbeitslosengeldes müssen die Arbeitslosen die vorgeschriebene Anwartschaftszeit erfüllt haben (§ 118 SGB III). Dafür müssen die Arbeitslosen in den vergangenen 24 Monaten eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten ausgeübt haben. Ausserdem dürfen die Arbeitslosen im letzten Jahr nicht mehr als 150 Tage gefehlt haben.
Habe das noch gefunden = Pflegende Angehörige, die keiner sozialversicherten Beschäftigung nachgehen, können unter Umständen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslosenversichert sein und nach dem Ende der Pflegezeit Arbeitslosengeld 1 erhalten - vorausgesetzt sie haben das reguläre Rentenalter, das derzeit noch bei 65 Jahren liegt, noch nicht erreicht.
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/im-fokus/pflegende-angehoerige.html
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/neue-regeln-bei-der-pflege/arbeitslosenversicherung.html
es kommt daruf an .... es gibt drei Fallgruppen .. da müsstest du mal nachlesen ...
Fall 1: Pflegezeit als "Pause" vom sozialversicherten Job
Fall 2: "Rückzug" in die Angehörigenpflege nach dem Bezug von Arbeitslosengeld 1
Fall 3: Vor der Pflegezeit weder sozialversicherungspflichtig beschäftigt noch Bezieher von Arbeitslosengeld 1
Ich glaube, das gibt es nur, wenn man wo angestellt war.... LG!!!!
pflegestufe 4??? es gibt doch nur 3 Pflegestufen
Härtefall, meine Mutter musste rund um die Uhr versorgt werden
frage deine pflegekasse. wieso pflegestufe IV?
wieso pflegestufe IV?
Pflegekasse meint, sie haben nichts mit ARGE zu tun