Wird eine BU-Rente nach dem Ableben des Versicherten an Hinterbliebene weitergezahlt?
Mein Mann erhielt bereits fünf Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente, deren Ablauf bis 01.06.2015 datiert war. Nach seinem Tod stellte die Nürnberger BU-Vers. die zahlungen ein, obwohl im Vetrag steht: Leistungsempfänger: solange die vers. Person lebt: Versicherungsnehmer nach Ableben der vers.Person: Ehegatte des Versicherten, mit dem er bei seinem Ableben verheiratet war. Erlischt die Versichungsleistung automatisch mit dem Tod, oder wird bis Ablauf die Rentenzahlung an den hinterbliebenen Ehegatten gezahlt? Der Tarif lautete seinerzeit IBU2000*M und ich finde keine Vertragsbedingungen mehr.
4 Antworten
Eine BU-Rente wird immer nur an den Versicherten direkt gezahlt. Verstirbt dieser, so wird die monatliche Rentenzahlung eingestellt. Besteht jedoch noch ein Fondsguthaben, dann wird dieses im Todesfall des Versicherers an die im Versicherungsschein genannte Person ausgezahlt. MfG Renate
Erst einmal herzliches Beileid. der Verlust des Partners istr immer mit Schmerzen verbunden und man möchte am liebsten mit dem bürokratischen und finanziellen Teil gar nichts zu tun haben. Muss man dann aber doch, auch in Deinem Falle.
Nach seinem Tod stellte die Nürnberger BU-Vers. die Zahlungen ein
Logisch. Die BU ist für die versicherte Person. Ist diese nicht mehr da, wird nicht mehr gezahlt.
nach Ableben der vers.Person: Ehegatte des Versicherten...
Das widerum bezieht sich auf mögliche Überschüsse und Rückkaufswerte der Versicherung, die ohne oder mit Inanspruchnahme bei Tod noch da waren. Dieser Passus bezieht sich nicht auf die Rente an sich. Bei der IBU sollten noch Gelder aus dem Investmentteil da sein.
Melde den Tod mit Kopie der Sterbeurkunde einfach der Nürnberger, die leiten normalerweise alles in die Wege.
Hallo liebe wally31,
hier hast du ein Link zur IBU200*M von deinem Mann:
http://www.berufsunfaehigkeit-2001.de/
Nürnberger Investment Berufsunfähigkeitsversicherung IBU und IBU-Comfort
Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie eine garantierte Rente und zusätzlich das Fondsguthaben als:
Sofortauszahlung oder
zusätzliche Rente oder
Auszahlung bei Vertragsablauf inklusive möglicher Wertsteigerungen.*
Im Todesfall wird das Fondsguthaben an den Begünstigen ausbezahlt.
Also wie schon richtig beantwortet von constein wird die BU-Rentenzahlung leider eingestellt mit dem Todesfall! Sollte jedoch noch ein Fondsguthaben vorhanden sein, dann einfach an der Vertreter wenden oder an den Versicherer die Kontoverbindung mitteilen und die Police + Kopie der Sterbeurkunde beilegen!
Gruß siola
Hallo, Mein Beileid! Nein die BU wird nicht weitergezahlt. Wenn die erwirtschafteten Überschüsse(Geldanlage) nicht als Bonusrente in die BU Zahlung geflossen sind, könnte noch Geld zur Auszahlung vorhanden sein. Du musst den Tod melden und damit sollte sich die Nürnberger auch dementsprechend verhalten. Gruß consteind