Familienversicherungpflicht - Ehefrau Erwerbsminderungsrentnerin / Ehemann sv-pflichtiger AN

4 Antworten

Ihr seid beide pflichtversichert

. Und da ihr sicher nicht mehr als Versicherungspflichtgrenze erhaltet ist die Beitragszahlung genau so in Ordnung.

Da die Familienversicherung für das Kind kostenlos ist, sollte euch das doch egal sein, wo das Kind versichert ist.

das ist einfach eine Nachfrage der Kasse, ob weiterhin alles noch so ist wie vorher. Keine Panik, das musste ich auch ab und zu ausfüllen. Wahrheitsgemäß ausfüllen und ab die Post. Es ändert sich dadurch nichts , und die familienversicherte Tochter bleibt auch familenversichert. Alles in bester Ordnung. Wie alt ist denn das Kind? Mfg

Es geht nur darum, dass das Kind familienversichert ist. Deshalb muss dieser Fragebogen ausgefüllt werden.

Tottilotti 
Beitragsersteller
 16.06.2013, 11:33

Vielen Dank für die fixe Antwort aber heisst das, dass unsere Tochter nicht über meine beitragszahlende Frau mitversichert sein darf?

Hallo,

wenn Eltern bei zwei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, können die Eltern aussuchen, bei welcher der beiden Krankenkassen die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V durchgeführt wird. Diese Familienversicherung wird in der Regel jährlich durch einen Fragebogen überprüft.

Wenn man den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschickt, wird die Krankenkasse nach einer Erinnerung die Familienversicherung des Kindes beenden.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW