Familienversicherungpflicht - Ehefrau Erwerbsminderungsrentnerin / Ehemann sv-pflichtiger AN
Hallo, Meine Frau ist (seit einigen Jahren) dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ist bei der AOK krankenversichert. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und KKH versichert. Ergo zahlen wir beide Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches über meine Frau familienversichert ist. Bis zum Eintreten der Erwerbsminderung bei meiner Frau waren wir beide sv-pflichtig beschäftige Arbeitnehmer. Nach mißlungener Selbstständigkeit meinerseits, wechselte ich bei Wiederaufnahme einer sv-pflichtigen Tätigkeit zur KKH. Nun haben wir - genauergesagt meine Frau - seitens der AOK einen Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung erhalten. Insgesamt kassiert faktisch jetzt die GKV zum einen die Beiträge meiner Frau (wird ja von der GRV bezahlt) und die meinigen Beiträge auf Grund meiner Arbeitstätigkeit als Abhängigbeschäftigter. Unsere Einkommenssituation gesamt ist natürlich sehr weit unterhalb irgendwelcher Beitragsbemessungsgrenzen. Soweit ich recherchieren konnte ist meine Frau verpflichtet den Fragebogen auszufüllen (Mitwirkungspflicht). Nun die eigentlichen Fragen: - Kann und darf die Situation so bleiben wie sie ist? - Welche Rechtsfolgen wären möglich, wenn wir nichts unternehmen? - Wenn wir familienversichert wären, würde dies die Zahlungspflicht meiner Frau als dann Familienversichterte außer Kraft setzen und würde sich dies auf die Rentenhöhe auswirken? - Da m.E. beide sv-relevanten Umstände (Rente und sv-pflichtige Beschäftigung) genügen, um ein Versicherungsverhältnis in der GKV zu begründen sehe ich keine Pflicht zur Familienversicherung - ist diese Einschätzung richtig und an wen kann ich mich wenden, der neutral hierzu entsprechende Antworten liefern kann. Sehr komplex, sehr speziell, aber vielleicht kann da jemand ja was zu sagen... Vielen Dank hierfür Der Thorsten
4 Antworten
. Und da ihr sicher nicht mehr als Versicherungspflichtgrenze erhaltet ist die Beitragszahlung genau so in Ordnung.
Da die Familienversicherung für das Kind kostenlos ist, sollte euch das doch egal sein, wo das Kind versichert ist.
das ist einfach eine Nachfrage der Kasse, ob weiterhin alles noch so ist wie vorher. Keine Panik, das musste ich auch ab und zu ausfüllen. Wahrheitsgemäß ausfüllen und ab die Post. Es ändert sich dadurch nichts , und die familienversicherte Tochter bleibt auch familenversichert. Alles in bester Ordnung. Wie alt ist denn das Kind? Mfg
Es geht nur darum, dass das Kind familienversichert ist. Deshalb muss dieser Fragebogen ausgefüllt werden.
Vielen Dank für die fixe Antwort aber heisst das, dass unsere Tochter nicht über meine beitragszahlende Frau mitversichert sein darf?
Hallo,
wenn Eltern bei zwei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, können die Eltern aussuchen, bei welcher der beiden Krankenkassen die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V durchgeführt wird. Diese Familienversicherung wird in der Regel jährlich durch einen Fragebogen überprüft.
Wenn man den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschickt, wird die Krankenkasse nach einer Erinnerung die Familienversicherung des Kindes beenden.
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW