Nachzahlung ALGII auf P-Konto, Freibetrag wird weit überstiegen?
Ich habe im September erstmals ALGII beantragt, der Antrag wurde nun bewilligt und die Zahlung veranlasst. Ich bekomme für September und Oktober die Leistungen nachgezahlt und für November werden mir die normalen Regelleistungen ausgezahlt. Ich wollte eigentlich, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, dass hat meine SB jetzt nicht getan. Somit wird mein Freibetrag mit der zuerwartenden Zahlung um das doppelte überstiegen. Von der Nachzahlung habe ich nichts, da ich in den letzten Monaten mich mit meinen Kindergeld mehr schlecht als Recht über Wasser gehalten habe, die Nachzahlung ist vorgesehen um die Miete, Strom etc nachzuzahlen, da ich ich diese ja im September und Oktober nicht bezahlen konnte und im November wird sie ja wieder fällig.
Muss die Bank mir die Leistungen trotzdem auszahlen, oder was mache ich jetzt am besten?
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Dir steht dein komplettes Alg 2 plus Miete seit September in voller Höhe zu und es wird auch alles ausbezahlt. Aber nicht automatisch.
Um erfolgreich zu sein, musst du zu deinem zuständigen Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung gehen. ( auch Vollstreckungsgericht genannt ) Die helfen kostenlos und stehen rechtlich über deiner Bank. Für die ist das reine Routine.
Du musst aber unbedingt folgende Unterlagen mitnehmen: Personalausweis, aktuellen Alg 2 Leistungsbescheid, Mietvertrag, Stromvertrag, aktuelle Kontoauszüge ab 1.10.2015 .
Du sagst dort das du im September Alg 2 beantragt und jetzt die Nachzahlungen für 3 Monate erhalten, aber P-Konto und Pfändungen hast. Und deswegen nicht an das komplette Geld kommst.
Die Unterlagen brauchen die Rechtspfleger, um sich von deiner Notlage überzeugen zu können. Ohne ( vollständige ) Unterlagen hast du keine Chance. Die machen deiner Bank dann sehr schnell telefonisch und/oder per E-Mail Druck. Die können auch einen schriftlichen Beschluss erlassen, der deine Bank zur Auszahlung verpflichtet.
Bei deinem Jobcenter beantragst du nochmal schriftlich die Überweisung der Miete direkt an den Vermieter. Das kannst du persönlich im Jobcenter machen. Oder du schreibst einfach ein Schreiben ( per Brief, keine E-Mail ) mit Name und Anschrift, deine BG Nummer. Dann das du möchtest, das deine Miete ab 1.12.2015 direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen werden soll.
Dazu schreibst du alle Vermieter Daten. Also seinen Namen, seine Anschrift und seine Kontodaten. Wobei der Bankname und seine IBAN vollkommen reichen. Dann dein Ort, Datum und deine Unterschrift und abschicken oder abgeben. Rechtzeitig bis ca. 12.11.2015 . Die brauchen ja ein paar Tage zur Bearbeitung.
Hast du ein P-Konto aber keine Pfändungen, dann muss dir deine Bank sofort alles Guthaben auszahlen, bzw. Geldabhebungen am Automaten und Überweisungen zulassen. Denn ohne Pfändungen darf dein Konto in keinster Weise eingeschränkt werden. Auch wenn es ein P-Konto ist. Alles andere wäre strafbare Unterschlagung.
Natürlich musst du noch die Miete für September bis November an den Vermieter von deinem Geld überweisen. Mach für jeden Monat eine Überweisung. Als späterer Nachweis ist dies sicherer.
Das P-Konto ist fast wie ein normales Girokonto! Bei eröffnen des Kontos bekommt man von der Bank ja Unterlagen mit, daraus geht hervor, was man mit dem Konto alles machen kann. Außerdem kann ich jederzeit eine Überweisung oder mehrere ausschreiben-um ev. Nachzahlungen an Miete, Strom oder dgl. sofort bei Kontodeckung ausführen kann. Bei zu demnächst erwartenden Nachzahlungen gehe ich mit dem Bescheid zu der Bank und lege diese vor.Die Bank macht dann einen entsprechenden Vermerk auf dem Konto, so das auch diese Beträge nicht der Pfändung freigegeben werden! Alles immer vorher gleich der Bank mitteilen, dann passiert auch nichts unrechtes! Da genügt auch ein Anruf mit dem zuständigen Angestellten der Bank, der für mein Konto zuständig ist.....
Geh zum Amt und lasse dir eine Bescheinigung ausstellen.
Die bringst du umgehend zur Bank und der Betrag wird einmalig erhöht.
Wenn du zu spät bist und das Geld weg ist zahlt das Amt kein zweites Mal.
Aber so was klappt denn weil mir geht es auch so ich habe aber denn bescheid abgeben bei der Bank und jetzt warte ich bis das freigeschaltet wird
Du kannst dir auf dem Amt eine Bescheinigung ausstellen lassen, die diesen Sachverhalt erklärt. Ruf einfach mal an oder geh vorbei, aber am besten sofort. Dann kannst du dieses eine Mal über den erhöhten Betrag verfügen.
Und sowas klappt wirklich das man das machen kann für die Nachzahlung weil meine befürchtet ist das die nein sagen. Die haben mir gesagt muss noch geprüfte werden und