Erstantränge Nachzahlung Erstattungsansprüche Jobcenter ?
Hallo, Habe eine Frage die mir die ganze Zeit durch den Kopf geht.Bin Mutter habe einen Sohn zur Welt gebracht.Dies ist mittlerweile auch schon seit Februar 2017 jetzt nun ein paar Monate her.Leider warte ich immer noch Auf der Geburtsurkunde da diese mehrfach Angefordert wurde vom JC diese konnte ich noch nicht vorlegen da wir in Berlin einen Standesamt für Geburten hat und nur 12 Wartenummer für Zicht Menschen die auch über Nächte dort schlafen vergeblich. LEIDER CHAOS!Nach langen hin un Her habe ich nun ein erfolgreiches Telefonat geführt nach eingehender Beschwerde an die Stadt Berlin .Die Geburtsurkunde ist in Bearbeitung seit den 03.07.17 ich muss allerdings noch warten da es Ausfälle durch Mitarbeiter gibt (Diese wiederum trinken alle Café oben) .Jetzt die entscheidende Frage:Sobald ich die Anträge gestellt habe was nun in Kürze möglich ist wem steht die Nachzahlung zu mir oder das JC ?Blicke das nicht durch vor einen Jahr haben die mir nämlich das Kindergeld einbehalten da habe ich aber eine Zahlung vom JC bekommen die Elterngeldkasse Nachzahlung ging da an mich.Jetzt ist meine Frage damals kann ich nachvollziehen ging ja das JC in Vorleistung und hat meine Summe einbehalten durch den Erstattungsanspruch richtig? *Nun aber kriege ich die Zahlungen der Elterngeldkasse und Familienkasse da ich keine Leistungen für das Kind bekommen habe das wären in meinen Fall :Familienkasse :4.Kind 220€ × 7Elterngeldkasse: 1 Jahr 375€ × 7 (Geschwisterbonus)Das wären von Februar bis sagen wir wenn alles klappt im August 7 Monate = ca. 4300€ Wer bekommt sie das Geld steht doch mir zu oder ?Danke für alle Antworten. ..
3 Antworten
Wenn das dein 4 Kind ist beträgt das Kindergeld derzeit 223 € und für jedes weitere auch !
Hast du vom Jobcenter für dein Kind keine Regelleistung für den Lebensunterhalt von derzeit 237 € ( 0 - 5 Jahre ) bekommen,dann steht dir zumindest erst mal die Nachzahlung des Kindergeldes zu.
Wenn sich durch die Geburt deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht erhöht hat,dann bleibt hier alles beim alten,nur wird diese dann durch eine Person im Haushalt mehr geteilt,somit verringert sich dann der jeweilige KDU - Kopfanteil pro Person und somit dann auch der jeweilige individuelle Bedarf.
Was die Nachzahlung des Elterngelds betrifft kommt es darauf an ob dieses aus einer vorherigen Beschäftigung berechnet wurde oder du nur das staatliche Mindestelterngeld von 300 € bekommst,dann hättest du nämlich nur eine 30 € Versicherungspauschale die abgezogen würde,der Rest des Elterngelds wäre dann anrechenbares Einkommen.
Dann würde es zur Rückforderung vom Jobcenter kommen,wenn kein Erstattungsantrag gestellt würde,berücksichtigt werden müsste dann die Differenz von 223 € Kindergeld bis zu den 237 € Regelsatz fürs Kind und deine 30 € Versicherungspauschale,die müssten dann von deinen 300 € Elterngeld abgezogen werden,der Rest wäre dann auf den Bedarf anzurechnen.
Bekommst du dein Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung,dann hast du max. pro Monat einen Freibetrag von 300 €,wenn du im Durchschnitt monatlich auch min.300 € verdient hättest und dazu kämen dann noch mal die 30 € Versicherungspauschale.
Würdest du jetzt auf 1 Jahr Elterngeld von 375 € monatlich bekommen,dann dürften nach Abzug der 330 € nur noch 45 € bleiben und wenn kein Regelsatz von 237 € fürs Kind gezahlt wurde,müssten noch mal 14 € ( 237 € Regelsatz - 223 € Kindergeld = 14 € Bedarf ) davon abgezogen werden.
Dann blieben pro Monat rein rechnerisch 31 € an Überzahlung und die würde das Jobcenter dann von dir zurück fordern.
wenn das kind bereits in die bg aufgenommen wurde und das jobcenter volle leistungen gezahlt hat im voraus, dann wird die nachzahlung kindergeld und elterngeld angerechnet auf den bedarf und zurückgefordert. heißt die nachzahlungen gehen ans jc.
Das kommt darauf an, ob das Jobcenter Eltern- und Kindergeld "vorsorglich" schon mal angerechnet hat oder ob Dein Sohn einfach in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen wurde und erstmal keinerlei weiteres Einkommen angerechnet würde. Wenn kein Kindergeld oder Elterngeld angerechnet würde hat das Jobcenter vorgeleistet. Das ist immer dann der Fall, wenn Du mehr Leistungen bekommen hast als Du bekommen hättest wenn die andere Leistung (Kindergeld/Elterngeld) schon bewilligt worden wäre. Zu dieser Vorleistung auf so genannte vorrangige Leistungen ist das Jobcenter verpflichtet, damit Dein Existenzminimum auch wärend solcher Antragsverfahren bei anderen Trägern gesichert bleibt. Diese Vorleistungen holt sich das JC aber per Erstattungsansprucv vom vorrangig leistenden Träger zurück, sodass in solchen Fällen in der Regel eher keine Nachzahlung bei dir ankommen wird.