Darf das Jobcenter mir meine Selbständikeit untersagen...

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Zuerst einmal Danke, für das Kompliment.

Bitte das JobCenter doch einmal Dir nachzuweisen, ob sie Dich in der Arbeitslosenstatistik als Arbeitsloser eingestuft haben oder nicht. ;-)

Es wäre ja widersprüchlich, wenn Sie Dich einerseits aus der Arbeitslosenstatistik streichen, weil Du Einkommen hast, aber gleichzeitig Deine Selbständigkeit nicht als Arbeit anerkennen, weil Du zu wenig verdienst. Dann müßten 1,- Euro Jobber ja eigentlich auch als Arbeitlose in der Statistik auftauchen, was sie nicht tun.

Schicke Ihnen dann Ihre Eigene Statistik zu, aus der hervorgeht, daß Du offiziell nicht arbeitslos bist, sondern Aufstocker. Sie dürfen Dich dann nicht wie einen Arbeitslosen behandeln.

Bei einem Freibetrag von 100,- Euro kann man ja ohnehin nicht viel mehr verdienen, egal wieviel man arbeitet. Es ist also auch widersprüchlich, Dich einerseits an einem Mehreinkommen zu hindern und es Dir dann andererseits als zu geringes Einkommen vorzuwerfen. Das Du nicht mehr verdienen kannst, haben sie ja schließlich selbst zu verantworten und nicht Du.

Versuche Dir also das JobCenter vom Hals zu halten, damit Du mehr Zeit hast für das finden von bezahlten Aufträgen. Und am besten wäre es dann natürlich, wenn Du alle Aufträge gleichzeitig ausführst, bzw. das Geld gleichzeitig bekommst. Dann würdest Du auf Anhieb, sagen wir 1200,- Euro, verdienen (bedenke, Du mußt als Selbständiger Deine Krankenkasse alleine bezahlen). Statt dieses Geld dann wieder dem JobCenter geben zu müssen, könntest Du dann hartz4 kündigen und wärst endlich frei. Es müssen natürlich noch weitere Aufträge warten oder langfristige Aufträge sein, andernfalls wärst Du sonst sofort wieder in der Abhängigkeit des JobCentes.

Ist schon auffällig: Sie machen es Dir ja ziemlich schwer, die Spanne von 100,- Euro bis 1200,- Euro zu überspringen, damit Du Dich vom JobCenter befreien kannst. Mal abgesehen davon, daß die Suche nach Aufträgen ja nicht einfach ist und selbst eine menge Arbeit ist, wofür Verkäufer in Unternehmen gut bezahlt werden. Im Prinzip sagen sie Dir gegenüber ja aus, sie lassen Dich nur dann nicht verhungern, wenn Du auf Deine Eigeninitiative, einen ausreichend bezahlten Beruf aufzubauen, verzichtest. Man könnte glauben, sie befürchten einen Niedriglöhner zu verlieren. Aber das täuscht sicherlich nur...

Ich wünsche Dir viel Glück, Souli

Untersagen darf dir das Jobcenter keinerlei Erwerbstätigkeit; allerdings werden sie dich ggf. in Maßnahmen stecken oder Bewerbungsnachweise oder sonstige Nachweise für Bemühungen zum Senken der Hilfebedürftigkeit fordern dürfen.

Das heißt, dass Amt muss sich nicht damit zufrieden geben, dass du nur 100 - 200 EUR pro Monat anschaffst.

sie untersagen es dir nicht. sie werden dich nur auffordern einen job zu suchen wo du in vollzeit soviel verdienst das du unabhängig von der arge bist. kommst du dieser aufforderung nicht nach und beharrst auf deiner selbständigkeit, dann werden dir die leistungen gekürzt bis du aus dem leistungsbezug herausfällst. wenn also deine selbständigkeit ein witz ist, weil sie nichts einbringt, wirst du sie entweder weiterführen müssen als hobby/nebenjob in deiner freizeit oder notgedrungen aufgeben müssen. kommst du den forderungen nicht nach, wirst du keine bezüge mehr bekommen.

Ja das Jobcenter kann deine Unterstützung einstellen, wenn du dich nicht an die Eingliederungsvereinbarung hältst Das bedeutet ja nicht, dass du dich nicht selbständig machen darfst . Du kannst die Verwaltung aber nicht zwingen, dich zu unterstützen.

Eine "Selbständigkeit", die 100 - 200 € im Monat einbringt, ist ein HOBBY

Hi,

ich denke, ich habe da was für Dich gefunden,

(22.03.2011) (aktualisiert) Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Umgekehrt können hilfsbedürftige Unternehmer und Freiberufler ALG II erhalten. Wir nennen die Voraussetzungen und rechnen vor, was unterm Strich übrig bleibt.

SGB-II-LogoSelbstständige, die "hilfbedürftig" werden, können die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Anspruch nehmen. Aufgeben müssen sie ihre Selbstständigkeit dafür nicht. Denn Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen. Die vom SGB III (Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) bekannte Arbeitszeit-Obergrenze von wöchentlich 15 Stunden gibt es im SGB II nicht. Eines für alle: das Anrechnungsverfahren

Bei der Berechnung der ALG-II-Unterstützung bzw. Anrechnung von Einkünften wird grundsätzlich nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Sie erfolgt grob gesagt in folgenden Schritten:

wenn Du mehr wissen willst siehe Link

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii-und-selbststaendigkeit.html