Darf das Jobcenter mir meine Selbständikeit untersagen...

8 Antworten

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Zuerst einmal Danke, für das Kompliment.

Bitte das JobCenter doch einmal Dir nachzuweisen, ob sie Dich in der Arbeitslosenstatistik als Arbeitsloser eingestuft haben oder nicht. ;-)

Es wäre ja widersprüchlich, wenn Sie Dich einerseits aus der Arbeitslosenstatistik streichen, weil Du Einkommen hast, aber gleichzeitig Deine Selbständigkeit nicht als Arbeit anerkennen, weil Du zu wenig verdienst. Dann müßten 1,- Euro Jobber ja eigentlich auch als Arbeitlose in der Statistik auftauchen, was sie nicht tun.

Schicke Ihnen dann Ihre Eigene Statistik zu, aus der hervorgeht, daß Du offiziell nicht arbeitslos bist, sondern Aufstocker. Sie dürfen Dich dann nicht wie einen Arbeitslosen behandeln.

Bei einem Freibetrag von 100,- Euro kann man ja ohnehin nicht viel mehr verdienen, egal wieviel man arbeitet. Es ist also auch widersprüchlich, Dich einerseits an einem Mehreinkommen zu hindern und es Dir dann andererseits als zu geringes Einkommen vorzuwerfen. Das Du nicht mehr verdienen kannst, haben sie ja schließlich selbst zu verantworten und nicht Du.

Versuche Dir also das JobCenter vom Hals zu halten, damit Du mehr Zeit hast für das finden von bezahlten Aufträgen. Und am besten wäre es dann natürlich, wenn Du alle Aufträge gleichzeitig ausführst, bzw. das Geld gleichzeitig bekommst. Dann würdest Du auf Anhieb, sagen wir 1200,- Euro, verdienen (bedenke, Du mußt als Selbständiger Deine Krankenkasse alleine bezahlen). Statt dieses Geld dann wieder dem JobCenter geben zu müssen, könntest Du dann hartz4 kündigen und wärst endlich frei. Es müssen natürlich noch weitere Aufträge warten oder langfristige Aufträge sein, andernfalls wärst Du sonst sofort wieder in der Abhängigkeit des JobCentes.

Ist schon auffällig: Sie machen es Dir ja ziemlich schwer, die Spanne von 100,- Euro bis 1200,- Euro zu überspringen, damit Du Dich vom JobCenter befreien kannst. Mal abgesehen davon, daß die Suche nach Aufträgen ja nicht einfach ist und selbst eine menge Arbeit ist, wofür Verkäufer in Unternehmen gut bezahlt werden. Im Prinzip sagen sie Dir gegenüber ja aus, sie lassen Dich nur dann nicht verhungern, wenn Du auf Deine Eigeninitiative, einen ausreichend bezahlten Beruf aufzubauen, verzichtest. Man könnte glauben, sie befürchten einen Niedriglöhner zu verlieren. Aber das täuscht sicherlich nur...

Ich wünsche Dir viel Glück, Souli

kassandranik 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 09:30

Danke, Deine Antwort hilft mir sehr. Da hab ich viel an der Hand um beim Jobcenter richtig argumentieren zu können. Echt super, das hat mir wirklich geholfen. Es ist sowieso schwer genug jetzt den Job auszubauen, wo überall das Geld fehlt um z.B. mehr Werbung zu machen. Aber bei Bitte um Unterstützung (egal welcher Art) schüttelt das Jobcenter nur den Kopf. Fordern und fördern, ja, ja. Fördern gibts halt nicht.

soulbridge1  09.08.2011, 14:28
@kassandranik

Ja, geht mir genau so. Hast Du schon das mit dem Gründungszuschuß gelesen? Der wird als Einkommen angerechnet. Da kann man das Geld also gleich wieder zurückgeben. Ist doch ein Witz... ;-) Und alles andere sind "Kann-Leistungen" = "Nein-Leistung". ;-)

Vergiß das JobCenter. Um so weniger man mit denen zu tun hat, desto höher die Chancen da raus zu kommen. Die Kunst besteht eben darin, trotz JobCenter sich eine Erwerbstätigkeit aufzubauen, von der man leben kann. ;-)

Ich habe mir privat ein Dahrlehn besorgt, um überhaupt eine Anfangsinvestition zu bekommen. Mein erstes Minieinkommen investiere ich nun sofort in Dinge, die mich handlungsfähig machen, damit ich die Basis für meine Selbständigkeit überhaupt Euro für Euro aufbauen, grundlegendes anschaffen und drefektes reparieren kann. Notwendige Räumlichkeiten versuche ich kostenlos zu bekommen, bis ich mit Hilfe dieser Räume ein Einkommen erzielen kann, womit ich die Räume bezahlen kann. Als ich mein erstes Minieinkommen hatte, kürzte mir das JobCenter erst mal zu 100% die Leistung..... Ich konnte das mal wieder abwenden, aber seit einem Jahr muß ich mich ihnen gegenüber für diesen 100,- Euro Job rechtferitigen. Ich frage mich, wieviel Verwaltungsarbeit ich wohl haben werde, wenn ich Zehn solcher Jobs habe? Ich hoffe, daß ich dann trotzdem noch Zeit zum Arbeiten finde. ;-)

Ist alles absurd, aber lassen wir uns nicht unterkriegen. Wir schaffen das schon. Und wenn sie uns Steine in den Weg legen, dauert es eben etwas länger. Aber niemals aufgeben. :-)

Viel Glück, Souli

kassandranik 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 15:54
@soulbridge1

Alles klar, Du machst mir Mut! Wir halten durch!!! ;-)

Dir aber auch viel, viel Glück, Chrissi

derdorfbengel  11.09.2011, 14:28
@kassandranik

Diese Antwort ist ganz viel Blabla ohne rechtliche Substanz.

Untersagen darf dir das Jobcenter keinerlei Erwerbstätigkeit; allerdings werden sie dich ggf. in Maßnahmen stecken oder Bewerbungsnachweise oder sonstige Nachweise für Bemühungen zum Senken der Hilfebedürftigkeit fordern dürfen.

Das heißt, dass Amt muss sich nicht damit zufrieden geben, dass du nur 100 - 200 EUR pro Monat anschaffst.

kassandranik 
Beitragsersteller
 08.08.2011, 09:40

Ja, ich bewerbe mich ja sowieso auf Vollzeitstellen. Aber bis ich eine habe hilft mir meine selbständige Tätigkeit sehr meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nur mit dem Geld vom Amt kann man nicht überleben. Daher ist mir eine Weiterarbeit ja auch so wichtig.

VirtualSelf  08.08.2011, 10:28
@kassandranik

Wie gesagt, solange du deinen EGV-Pflichten neben der Selbständigkeit nachkommst, ist alles im grünen Bereich.

sie untersagen es dir nicht. sie werden dich nur auffordern einen job zu suchen wo du in vollzeit soviel verdienst das du unabhängig von der arge bist. kommst du dieser aufforderung nicht nach und beharrst auf deiner selbständigkeit, dann werden dir die leistungen gekürzt bis du aus dem leistungsbezug herausfällst. wenn also deine selbständigkeit ein witz ist, weil sie nichts einbringt, wirst du sie entweder weiterführen müssen als hobby/nebenjob in deiner freizeit oder notgedrungen aufgeben müssen. kommst du den forderungen nicht nach, wirst du keine bezüge mehr bekommen.

Ja das Jobcenter kann deine Unterstützung einstellen, wenn du dich nicht an die Eingliederungsvereinbarung hältst Das bedeutet ja nicht, dass du dich nicht selbständig machen darfst . Du kannst die Verwaltung aber nicht zwingen, dich zu unterstützen.

Eine "Selbständigkeit", die 100 - 200 € im Monat einbringt, ist ein HOBBY

soulbridge1  06.08.2011, 22:15

Sorry, Hans, aber das kann ich nicht ganz nachvollziehen:

Eine "Selbständigkeit", die 100 - 200 € im Monat einbringt, ist ein HOBBY

Welcher Selbständige verdient denn am Anfang mehr als 100-200,- Euro? I.A. schreibt man in den ersten Jahren sogar eher "Rote-Zahlen", bis es hoffentlich irgendwann über die Jahre zum "Break-Event" kommt. Das ist normal. Um so schwieriger es ist, Investitionen in sein Start-Up-Unternehmen pumpen zu können, um so länger dauert es natürlich, bis man mit einer Armotisierung rechnen kann, was bei ALG2-Empfängern zutrifft. Selbst bei Menschen, die keine Investitionsprobleme haben, frei agieren können und äußerst hart arbeiten, gilt die Daumenregel, daß man sich frühestens nach ca. 3 Jahren Aufbau in schwarzen Zahlen bewegt. Die Höhe des Einkommens ist keineswegs ein Kriterium dafür, ob etwas ein Hobby oder ein Beruf ist. Ich kennen einen Millionär, der "Ehrenamtlich" für eine Aufwandsentschädigung von 1500,- einmal im Monat seinem Hobby nachgeht und ich kenne Menschen, die für 160,- Euro 30 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Die Höhe des Einkommens kann also nicht ein Maß für die Definition von Arbeit sein.

Lieben Gruß, Uwe ;-)

sumba  14.08.2011, 03:31
@soulbridge1

uninteressant. alg2 ist keine leistung um dir dabei zu helfen dein unternehmen zu gründen. das ist privatsache.

Hi,

ich denke, ich habe da was für Dich gefunden,

(22.03.2011) (aktualisiert) Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Umgekehrt können hilfsbedürftige Unternehmer und Freiberufler ALG II erhalten. Wir nennen die Voraussetzungen und rechnen vor, was unterm Strich übrig bleibt.

SGB-II-LogoSelbstständige, die "hilfbedürftig" werden, können die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Anspruch nehmen. Aufgeben müssen sie ihre Selbstständigkeit dafür nicht. Denn Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen. Die vom SGB III (Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) bekannte Arbeitszeit-Obergrenze von wöchentlich 15 Stunden gibt es im SGB II nicht. Eines für alle: das Anrechnungsverfahren

Bei der Berechnung der ALG-II-Unterstützung bzw. Anrechnung von Einkünften wird grundsätzlich nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Sie erfolgt grob gesagt in folgenden Schritten:

wenn Du mehr wissen willst siehe Link

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii-und-selbststaendigkeit.html

kassandranik 
Beitragsersteller
 05.08.2011, 09:56

Vielen Dank, das hilft mir schon weiter!

Pifendeckel  05.08.2011, 09:59
@kassandranik

gerne, ich nehme an, Du meintest uns beide.

LG Sophia

kassandranik 
Beitragsersteller
 09.08.2011, 15:48
@Pifendeckel

Nein, nur dich Sophia.

Pifendeckel  09.08.2011, 20:49
@kassandranik

dann nochmal vielen Dank, kassandranik

LG Sophia

James131  05.08.2011, 09:55

Der geck an dem ganzen ist, dass ein Unternehmer vom staat bezahlt wird. Was unternimmt der dann?

Im uebrigen auch ein Arbeitnehmer ist gezwungen die massnahmen zu unterwerfen, wenn er nicht vollzeit taetig ist. Bei 100€ bis 200€ ist das wohl eher ein hobby mit gewerbeschein. Im uebrigen, fragesteller muss nicht seine selbstaendigkeit aufgeben, sich nur einer eingliederungsmassnahme unterwerfen ...... und bei der "unmenge" von arbeit bei der selbstaendigkeit, ist das durchaus zumutbar.