Elterngeld Nachzahlung behält JobCenter?

3 Antworten

Kommt darauf an ob und wenn ja für welchen Zeitraum das Jobcenter Leistungen gezahlt hat, ohne das Elterngeld usw.als Einkommen berücksichtigt wurde.

Bei diesem Betrag der Nachzahlung muss es sich ja um Elterngeld handeln, welches aus einer vorherigen Beschäftigung berechnet wurde, sonst wäre das ein gerader Betrag.

Dann kann der Freibetrag vom Elterngeld bei monatlich bis zu 300 Euro liegen, wenn das Elterngeld auf 1 und nicht 2 Jahre bezogen wird, dann würden es nur monatlich 150 Euro Freibetrag sein.

Und vom übersteigenden Betrag könnte man min.noch 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen.

Comp4ny  07.11.2021, 20:59

Das JC wird vermutlich alles einbehalten oder einfach 60 € auszahlen.

Hatte selber gerade so einen Fall.
Geburt eines Kindes, keine Gelder beantragt bzw. lief noch die Antragsstellung, ein paar Wochen später der 1. Bescheid, das Kind wird mit aufgenommen. Kurzfassung: Von über 1600 € Nachzahlung (Insg. von allen 3 Stellen), durfte die Mutter nur 60 € behalten.

Mutter ist im kompletten ALG II-Bezug. Das JC meldete Elterngeld-, Unterhalt- und Kindergeldkasse angeblicher "Leistungen" die das JC erbracht haben soll, was sich Deckungstechnisch aber nicht passte. Ang. sollte das JC über 1200 € für das Kind schon gezahlt haben, dabei Flossen gerade mal ein paar Hundert Euro.

Ende vom Lied: Widerspruch, gescheitert.
Antrag auf Klage beim Sozialgericht (ohne Anwalt), wurde nach Übermittlung der Bescheide, abgewiesen.

Das kann aber nicht sein dass das JC innerhalb 3 Monate angeblich knapp 1600 € bezahlt haben will und am Ende nur 60 € übrig bleiben vom Elterngeld.
Kindergeld und Unterhalt 0 € übrig.

isomatte  08.11.2021, 09:04
@Comp4ny

Wenn das Jobcenter für fast 3 Monate in Vorleistung gegangen ist, wenn noch keine anderen Einkommen fließen, dann ist man schnell auf 1600 Euro.

Du darfst hier auch nicht das normale staatliche min. Elterngeld mit Elterngeld vergleichen, wenn man innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt gearbeitet hat.

Denn dann kann man wie von mir beschrieben bis zu 300 Euro bzw. 150 Euro Freibetrag geltend machen, wenn das Elterngeld auf 2 und nicht 1 Jahr bezogen würde.

Dann kann das Jobcenter auch nur den anrechenbaren Teil vom Elterngeld einfordern bzw.sich erstatten lassen.

Comp4ny  08.11.2021, 16:45
@isomatte

Gearbeitet hat sie nie. Sie bekommt 1 Jahre lang Elterngeld.
Aber wie gesagt, Kindergeld (Komplett einbehalten), Unterhalt (komplett einbehalten) und 99% vom Elterngeld hat das JC einbehalten.

Rechnerisch hat das JC in den 3 Monaten etwas über 400 € gezahlt. Das macht bei weitem keine 1600 €

isomatte  08.11.2021, 21:25
@Comp4ny

Und von was haben sie dann in den 3 Monaten gelebt, wenn das Jobcenter in diesen 3 Monaten angeblich nur 400 Euro gezahlt hat ?

Comp4ny  09.11.2021, 00:22
@isomatte

Ihr normales Geld, dann für Kind 1 und dann diese 4xx Euro Insgesamtbedarf für den kleinen neuen.

Also das JC zahlte für Kind 2 niemals das was die bei Elterngeld-, Unterhalt- und Kindergeld "geltend" gemacht haben.

isomatte  09.11.2021, 00:52
@Comp4ny

Ich denke sie hat nur 400 Euro in diesen 3 Monaten bekommen ?

Also gab es ja doch mehr und wenn sie nur diese 300 Euro min. Elterngeld für 1 Jahr hatte, dann bleiben davon im Regelfall nur 30 Euro Versicherungspauschale und 270 Euro anrechenbares Einkommen.

Wenn sie also ihre alte Leistung weiter bekommen hat, dann hat sie schon einmal pro Monat für sich min. 270 Euro zu viel bekommen.

Dazu kommt dann noch 1/3 von der Warmmiete, denn dieser Anteil steht dann dem 2 Kind zu.

Demnach hat sie pro Monat min.schon einmal mehr als 300 Euro zu viel bekommen, weil dann die Warmmiete durch 3 und nicht mehr nur durch 2 Personen geteilt werden musste.

Dann wird sie sicher noch den Regelbedarf für das neue Kind bekommen haben, ohne dass das Kindergeld und Unterhalt berücksichtigt wurde.

Dazu kommt dann ggf.auch noch, dass evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das oder die Kinder zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt haben als Einkommen der Mutter mindernd auf den Bedarf angerechnet würde.

Man kann da jetzt noch viel diskutieren, wenn ich die genauen Umstände nicht kenne !

Woher kommt denn die Nachzahlung, wofür ist diese? Normalerweise gilt das Zuflußprinzip, d.h. das Geld wird dem Monat zugeschlagen in dem es auf deinem Konto eingeht und dort als Einnahme berücksichtigt und der Anspruch entsprechend gekürzt.

Leider ja. Denn hier schreibt das SGB ( Sozial Gesetzbuch), dass solche Zahlungen zusätzliches Einkommen sind und vom Jobcenter voll einbehalten werden können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung