Elterngeld nach Ausbildung
Ich befinde mich momentan in einer Ausbildung. Diese werde ich mit Abschlussprüfung im Januar 2014 abschließen. Die Sachlage hat sich dahingehend geändert, dass ich jetzt Mutter werde, was ja nicht weiter tragisch ist. Allerdings endet mit bestander Prüfung mein Arbeitsvertrag und ich bin dann quasi Arbeitslos. Ich brauche auch Niemandem zu erklären, dass es schwer wird, etwas Neues zu suchen in Anbetracht der Tatsache, dass ich schwanger bin. Also gut, mein eigentliches Problem ist jedoch folgendes: Ich bin ab ca. Mitte Februar arbeitslos und würde dann lt. Auskunft des Arbeitsamtes ALG I bis sechs Wochen vor der Geburt (ET 22.06.2014) erhalten. Ich habe etwas im Internet recherchiert. 67 % des Bruttolohns entsprechen dem Elterngeld. Das wären in meinem Fall 469,00 EUR zzgl. Kindergeld 182,00 €. Sonstige Einnahmen entstehen dann aber nicht. Allerdings weiß ich nicht, ob dies auch bei einem Ausbildungsverhältnis so zutrifft. Weiter habe ich im Internet gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, ALG I + Kindergeld + Elterngeld zu beantragen. Dort wäre der Mindestbetrag des Elterngeldes dann 300,00 € + 182,00 € + 372,56 € (ALG I). Ich bin total verwirrt und mir definitiv nicht sicher, wie das ganze jetzt tatsächlich abläuft. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon mal
3 Antworten
Mir geht es genauso wie du...nur meine lage is noch komplizierter da ich ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung habe. Heißt also ich kann nicht arbeiten gehen nach meiner Ausbildung und habe somit auch keinen Anspruch auf ALG1 da ich nicht vermittelbar bin. Ich erhalte Krankengeld.
Es stellen sich hier auch für mich einige Fragen aber die kann niemand so richtig beantworten.
Aber was bitte ist UNTERHALT für eine antwort? so ein käse habe ich ja schon lange nicht mehr gehört.
Du bekommst auf jeden Fall ALG1 als Grundlage werden die letzten 12 Monate deines Monatlichen einkommen genommen. danach erhälst du elterngeld ich denke genauso wie ich den Mindestsatz! Elterngeld und ALG1 werden NIEMALS gleichzeitig gezahlt, weil wenn du Elterngeld bekommst bist du in Elternzeit und somit nicht vermittelbar für die Agentur für Arbeit. Also du müsstest wie Ich lediglich Elterngeld und Kindergeld erhalten.
hehe gleichfalls... :) blöde Bürokratie musste mich da auch durch telefonieren :P
Hallo!
Wirst Du nach der Ausbildung definitv nicht übernommen? Dann könntest Du nach dem Mutterschutz, aber noch während der Elternzeit schon ein paar Stunden arbeiten. Bist Du allein erziehend? Dann würde Dir für drei Jahre Unterhalt zustehen. Für Dein Kind erhälst Du sowieso Unterhalt. Das Kindergeld wird zur Hälfte mit dem Unterhalt verrechnet. Du müsstest aber nicht nur 6 Wochen vor, sondern auch 8 Wochen nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld erhalten. Aber ich bin hier leider nicht auf den neuesten Stand, möchte also nichts Verbindliches schreiben. Ich denke, eine Aufstockung ist möglich, wenn Dein Einkommen trotz allem nicht reicht. Du solltest Dich bei der Arbeitsagentur persönlich beraten lassen. Erkundige Dich auch bei einer Beratungsstelle nach einmaligen Zuschüssen für Dich und Dein Kind.
LG-Prudentia
Hallo, ich werde leider nicht übernommen. Ich bin nicht alleinerziehend (gott sei Dank). Stimmt, habe ich vergessen zu erwähnen. Der Vater des Kindes und ich sind seit 4 Jahren zusammen. Wohnen auch zusammen. Er hat ein Bruttoeinkommen von 2.800,00 EUR. Ändert sich somit etwas an der Situation?
Vielen Dank schon einmal für die schnelle Antwort!!
LG
Schön, dass Du nicht alleine bist. Es ändert sich, dass Dein Freund keinen Unterhalt zahlen muss, weil ich ja zusammen lebt. Wenn ihr heiraten würdet, käme er in die Steuerklasse III und ihr hättet mehr vom Brutto. Falls ihr das nicht vorhabt, werdet ihr aber als eheähnliches Verhältnis betrachtet, falls Du ALG II beantragen wolltest. Das würde wohl nichts bringen, weil er genug verdient. Auf ALG I wirkt sich sein Einkommen nicht aus. Ob die Kombination ALG I plus Elterngeld funktioniert, weiß ich nicht, wäre aber möglich, weil man ja auch neben dem Bezug des Elterngeldes noch arbeiten kann. Du müsstest Dich in dem Fall womöglich Arbeit suchend melden. Kindergeld gibts in jedem Fall.
Du erhältst Unterhalt für das Kind
Ohje.. Du arme.. Aber vielen Dank für Deine Antwort!
Im Internet steht viel Käse, da weiß man überhaupt nicht was man glauben soll, deswegen dachte ich mir ich stell die Frage mal hier.
Vielen Dank für Deine Antwort!! Dir wünsche ich alles Liebe und Gute für Dich und dein Baby :-)