Reicht das Formular "Erklärung des Ausbildungsverhältnis" zum Kindergeldantrag?
Ich bin seit dem 01.04. in einer Ausbildung, beziehe ein Wohnheim und möchte gerne Kindergeld beantragen.
Reicht dieses Formular als Antrag, oder ist jenes nur um meine Ausbildung zu bestätigen und ich muss noch einen konventionellen Kindergeldantrag ausfüllen? http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5b-Ausbildungsbescheinigung.pdf
Wenn ja, könntet ihr mir einen Link senden?
Da ich in einem Wohnheim wohne, erhalte ich das Kindergeld und nicht meine Eltern, richtig?
3 Antworten
Abzweigungsantrag, Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)
Du kannst es beantragen, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen oder zahlen müssen und Du nicht mehr zu ihrem Haushalt gehörst und über 18 bist.
Wenn Du einen Abzweigungsantrag stellst, müssen Deine Eltern bestätigen, dass Du tatsächlich bei ihnen ausgezogen bist. Ein Wohnheimplatz würde als vorübergehende Unterkunft die Haushaltszugehörigkeit bei den Eltern nicht beenden. In diesem Fall behalten die Eltern den Anspruch auf das Kindergeld.
Das Formular bestätigt nur, dass gerade eine Lehre o. ä. gemacht wird. Ansonsten braucht man noch das Formular für den eigentlichen Kindergeldantrag.
KG ist eine Leistung des Staates für die Eltern. Direkt an die Kinder kann nur dann eine Umleitung beantragt werden, wenn das Kind 1. ausgezogen ist und 2. di eEltern sich weiern, Unterhalt zu zahlen.
Die Kindergeldkasse will sicherlich auch bestätigt haben das du in einem Ausbildungsverhältnis stehst. Lieber ein paar Formulare mehr ausfüllen aus zu wenig.
Und nein der "Hauptvordruck Kindergeld" braucht nicht noch einmal ausgefüllt werden. Die "alte" Kindergeldnummer gilt weiterhin für dich.