ALG 1 + Kindergeld?
Hallo zusammen,
gestern ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich muss mich Montag arbeitssuchend melden.
Nun ist meine Frage: ich bin 22 Jahre alt, wohne noch zu Hause, ziehe aber in einer Woche zu meinem Freund, habe mein Abitur gemacht aber keine abgeschlossene Ausbildung und möchte im Oktober gerne studieren.
Habe ich noch ein Anrecht auf Kindergeld und wenn ja, wird es angerechnet?
Liebe Grüße
EDIT: Ich habe mich natürlich im vorgeschriebenen Zeitrahmen arbeitssuchend gemeldet. Am Montag wäre der Tag, an dem ich mich persönlich beim Arbeitsamt vorstellen muss!
5 Antworten
Bei einem befristeten AV - hättest du dich schon 3 Monate vorher Arbeit suchend melden müssen !
Kindergeld stünde deinen Eltern nur zwischen 18 - 21 zu,wenn du arbeitslos gemeldet wärst,ab 21 - 25 nur dann,wenn du dich wieder Ausbildung suchend melden würdest.
Dann musst du aber auch Nachweise darüber erbringen.
Wenn du nur ALG - 1 und nicht noch ALG - 2 bekommst wird es nicht angerechnet.
Korrekt,am 1 Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich persönlich arbeitslos melden.oder eben dann bei einem Wochenende am 1 Werktag !
Sicher zählt ein Studium auch als Ausbildung,es muss nur nachgewiesen werden das du auch auf der ernsthaften Suche bist,also am besten Ausbildung suchend melden und dann geht das schon seinen Gang.
Muss dann neu beantragt werden und legst in Kopie bei das du Ausbildung suchend gemeldet bist,kannst aber auch Eigenbemühungen in Kopie beilegen.
super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort :)
Danke dir für deinen Stern !
falsch, du hättest dich vor drei monaten arbeitssuchend melden müssen. du musst dich gestern arbeitslos melden müssen, nicht montag. du wirst eine sperre erhalten dafür.
wenn du ausziehst, wirst du sicher wissen wie du deine kosten bezahlst. für die zahlung von kindergeld beseht derzeit kein grund, da du nicht in schule oder ausbildung bist. im oktober kannst du es beantragen.
Danke für die Antwort.
Dass ich eine Sperre bekommen werde, wage ich zu bezweifeln. Man soll sich am ERSTEN Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden, das ist für mich Montag, da der 1. Tag auf einen Samstag fällt. Eine Sperre bekomme ich unter anderem auch deswegen nicht, weil das Jobcenter mir eine Einladung für Montag geschickt hat :)
Vielen Dank trotzdem für die Beantwortung der Frage :)
du bekommst eine sperre weil du dich nicht arbeitssuchend gemeldet hast vor 3 monaten.
Lies bitte mal weiter unten, da habe ich das richtiggestellt :) ich habe mich unglücklich ausgedrückt, ich habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet, aber man muss ja am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nochmal persönlich hin.
dann formulier doch die frage richtig. warum soll ich irgendwas weiter unten lesen. kindergeld bekommst du keines.
mein Fehler, tut mir leid. Danke für die Antwort.
Das ist noch nicht raus, kurze Unterbrechungen toleriert die Kinderhgeldkasse, sry, Familienkasse. Ausprobieren.
nein das toleriert die kindergeldkasse nicht.
Du hattest einen befristeten Vertrag und hättest dich schon vor 3 Monaten beim Arbeitsamt melden müssen.
das habe ich, aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man ja selbst nochmal hin. Tut mir leid, falsch ausgedrückt.
Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt - ich bin schon arbeitslos gemeldet, muss aber am Montag zum persönlichen Gespräch dorthin, eben um mich persönlich auch noch arbeitslos zu melden.
gestern ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich muss mich Montag arbeitssuchend melden
.
das ist aber nicht vorschriftsmäßig !
ich hab mich unglücklich ausgedrückt, ich bin schon arbeitssuchend gemeldet, aber man muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nochmal selbst hin.
meines Wissens wird für ne Übergangszeit Kindergeld bezahlt ... also wegen mit Ausbildung beendet, 2 Monate nichts und dann Studium beginnen
aber in deinem Fall wird das wohl nicht hinhauen
ich hab mich unglücklich ausgedrückt, ich bin schon arbeitssuchend gemeldet, aber man muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nochmal selbst hin.
Gilt als Ausbildung auch das Studium?