Bekomme ich ohne arbeit mit 21 kindergeld, muss ich mich dafür arbeitslos oder ausbildungssuchend melden ?
- Bin 21 jahre alt habe keine ausbildung und keine arbeit bin auf der Suche nach einem job weil ich später meine Ausbildung als kosmetikerin selber finanzieren muss schreibe jeden tag Bewerbungen meine Frage ist jetzt bekomme ich trzdm Kindergeld? Im internet stand das ich es nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bekomme wenn ich arbeitssuchend bin ändert es sich wenn ich statt arbeitsuchend mich ausbildungssuchend melde? Werde im juni 2019 22 jahre alt
5 Antworten
Arbeit suchend geht nur zwischen 18 - 21, ab 21 - 25 dann nur noch Ausbildung suchend, man kann sich natürlich auch zwischen 18 - 21 Ausbildung suchend melden, vorausgesetzt man möchte eine Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen.
Nach deiner Aussage willst du ja aber arbeiten um für eine spätere Ausbildung Geld zu sparen, dann würde dir meiner Meinung nach eine Ausbildung suchend Meldung auch nichts bringen, wenn du derzeit gar nicht vor hast eine zu machen, denn alleine die Meldung bringt dir auch nichts, auch da werden dann Nachweise über Bewerbungen verlangt und du würdest ggf.auch Angebote zugeschickt bekommen, dann würdest du auch regelmäßig eingeladen um deine Bemühungen ( Bewerbungen / Absagen ) einzusehen und wenn du da nichts vorweisen kannst, wird eine Meldung an die Familienkasse gegeben und man meldet dich als Ausbildung suchend ab.
Dann kann und wird es auch eine schriftliche Rückfrage von der Familienkasse geben, kannst du dann über den Zeitraum für den Kindergeld bezogen wurde keine ernsthaften Bemühungen nachweisen, dann wird es sicher zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen kommen.
Kann mich natürlich auch irren !
Also unbedingt als "Ausbildungssuchend" melden: näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Im internet stand das ich es nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bekomme wenn ich arbeitssuchend bin...
Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gilt der Kindergeldanspruch nur bis zum 21. Lj. (siehe hierzu unter Punkt 4.2).
Gruß siola55
Deine Eltern müssen einen neuen Antrag stellen und du musst dich ausbildungssuchend melden. Dann gibt es auch wieder Kindergeld für deine Eltern.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 gilt folgendes:
Also für "Arbeitsuchend" und Kindergeldanspruch ist der Zug bereits abgefahren für dich, da du bereits 21 Jahre bist :-((
Ausserdem wäre da nur eine geringfügige Beschäftigung erlaubt! Siehe hierzu Punkt: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Gruß siola55
Einfach mal bei der familienkasse anrufen oder hingehen. Hast du denn eine Ausbildung schon vollendet?
Nein habe ich noch nicht