Bekomme ich ohne arbeit mit 21 kindergeld, muss ich mich dafür arbeitslos oder ausbildungssuchend melden ?

5 Antworten

Arbeit suchend geht nur zwischen 18 - 21, ab 21 - 25 dann nur noch Ausbildung suchend, man kann sich natürlich auch zwischen 18 - 21 Ausbildung suchend melden, vorausgesetzt man möchte eine Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen.

Nach deiner Aussage willst du ja aber arbeiten um für eine spätere Ausbildung Geld zu sparen, dann würde dir meiner Meinung nach eine Ausbildung suchend Meldung auch nichts bringen, wenn du derzeit gar nicht vor hast eine zu machen, denn alleine die Meldung bringt dir auch nichts, auch da werden dann Nachweise über Bewerbungen verlangt und du würdest ggf.auch Angebote zugeschickt bekommen, dann würdest du auch regelmäßig eingeladen um deine Bemühungen ( Bewerbungen / Absagen ) einzusehen und wenn du da nichts vorweisen kannst, wird eine Meldung an die Familienkasse gegeben und man meldet dich als Ausbildung suchend ab.

Dann kann und wird es auch eine schriftliche Rückfrage von der Familienkasse geben, kannst du dann über den Zeitraum für den Kindergeld bezogen wurde keine ernsthaften Bemühungen nachweisen, dann wird es sicher zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen kommen.

Kann mich natürlich auch irren !

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Also unbedingt als "Ausbildungssuchend" melden: näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Im internet stand das ich es nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bekomme wenn ich arbeitssuchend bin...

Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gilt der Kindergeldanspruch nur bis zum 21. Lj. (siehe hierzu unter Punkt 4.2).

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Kindergeld)

Deine Eltern müssen einen neuen Antrag stellen und du musst dich ausbildungssuchend melden. Dann gibt es auch wieder Kindergeld für deine Eltern.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 gilt folgendes:

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Also für "Arbeitsuchend" und Kindergeldanspruch ist der Zug bereits abgefahren für dich, da du bereits 21 Jahre bist :-((

Ausserdem wäre da nur eine geringfügige Beschäftigung erlaubt! Siehe hierzu Punkt: 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Kindergeld)

Einfach mal bei der familienkasse anrufen oder hingehen. Hast du denn eine Ausbildung schon vollendet?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
vanessmel 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 03:10

Nein habe ich noch nicht