Einzugsermächtigung bei Vodafone entziehen?
Hallo,
ein Kumpel von mir hat damals aus persönlichen Gründen einen Vertrag abgeschlossen, gemeinsam mit einer Bekannten. Diese Bekannte ist sozusagen der Vertragspartner und er der Kontoinhaber. Nun wollte er den Vertrag kündigen, dazu bräuchte er aber die Unterstützung der Bekannten mit zu Vodafone zu kommen und zu unterschreiben.
Diese Bekannte hat aber keinerlei Einsicht zu diesem Thema und hat sogar auf seine Kosten noch extra einen Fernseh - Vertrag unterschrieben. Dem er gar nicht eingewilligt hat, lediglich des Internetanschlusses hat er seine Zustimmung gegeben.
Nun gehen von seinem Konto monatlich 35,99€ runter. Da anscheinend auch Telefon (Festnetz) mit dabei ist, aufgrund der Preislage. Soweit ich das nachverfolgen konnte.
Die Bekannte ist allerdings behindert und nicht ein bisschen zurechnungsfähig, sie hat ohne Absprache das Paket für TV was von der Post kam geöffnet und einfach unterschrieben und Vodafone den TV - Vertrag bestätigt.
Ich selbst als Freundin meines Kumpels habe Vodafone. Allerdings habe ich nur Internet. Und bezahle dafür nur 9,99€.
Mein Kumopel ist nicht bereit dazu weiterhin so viel Geld zu bezahlen. Wobei das natürlich verständlich ist, wenn diese Bekannte einfach den TV - Vertrag unterschreibt. anscheinend wollte sie das Fernsehen selbst nutzen, da das Gerät was von der Post kam selbst auspackte und unterschrieb. Außerdem war bis vor kurzem das TV - Paket in ihren Händen. Jetzt hat es mein Kumpel. Allerdings braucht er kein Fernsehen.
Meine Frage jetzt: Darf er rechtlich gesehen seine Einzugsermächtigung bei Vodafone entziehen? und wenn ja, mit welcher Begründung?
Sie ist ja behindert, nicht zurechnungsfähig und hat auch einen Betreuer...was kann er also rechtlich gesehen machen?
5 Antworten
Sofern sich eine solche Handlung auf den verfügenden Zugriff auf sein eigenes Bankkonto handelt, kann er bei seiner Bank eine etwaig an einen Dienstleister erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen . Das sollte dann aber auch unbedingt zeitnah und rechtzeitig vor der kommenden Abbuchung mit dem betreffenden Dienstleister besprochen werden, damit es nicht zu unnötigen Kosten durch dann nicht mehr möglichen Abbuchungen kommt.
Die Zahlungspflicht für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen bleibt dadurch jedoch unberührt , solange der Vertrag noch läuft, bzw. sofern er nicht gekündigt oder abgeändert wird.
Rechtlich gesehen dürfte sie dann gar keinen Vertrag unterschreiben. Andererseits war es dann auch nicht ok wenn dein Kumpel sie so ausnutzt um an einen Vertrag kommen.
Dann soll sich dein Kumpel an den Betreuer wenden das der den Vertrag kündigt.
Mein Kumpel hat auch keine Telefonnummer oder Anschrift vom Betreuer. Sie verweigert jegliche Unterstützung wie gesagt.
Der Betreuer ist kaum erreichbar, er arbeitet mit ihm auch keineswegs zusammen. Und anfangs wusste mein Kumpel auch nicht das sie so krank ist. Er wollte sie nicht ausnutzen.
Versuche es doch mal so. Da ja ab gebucht wird, läuft das unter Lastschrift also zurück buchen lassen, das macht die Bank. Damit unterbricht der Vertrag und die melden sich. Ihr teilt mit, das der Auftrag nicht von ihm unterschreiben wurde. Weiter bezahlt muss zwar werden aber nur bis klar ist das sie gar nicht unterschreiben durfte.
Bis dahin habt ihr Zeit nebenbei rauszubekommen, wer der Betreuer ist. Pflegekasse! Da muss er sich etwas ins Zeug hängen. Immer hin hat er das ja zusammen mit ihr verbockt.
Die Einzugsermächtigung kündigen und Vodafone über den Sachverhalt informieren. Dein Kumpel ist nicht der Vertragspartner, sondern seine Freundin. Mit ihr bzw ihrem Betreuer wird Vodafone sich dann auseinandersetzen.
Wenn die behinderte Freundin den Vertrag unterschrieben hat, dann ist sie auch für die Zahlung verantwortlich. Wenn Dein Freund nun die Einzugsermächtigung widerruft, wird sich vodafone an die behinderte Freundin wenden, um an das Geld zu kommen. Wenn die Freundin jedoch nicht zurechnungsfähig ist, wundert es mich, dass sie überhaupt Verträge abschließen darf. Um die Problematik im Guten zu klären, sollte man vielleicht den Betreuer mit ins Boot holen und die Situation erklären, so dass er für alle Beteiligten eine Lösung herbeirufen kann, womit man dann auch zufrieden ist.