Durch krankheit nicht zurechnungsfähig Vertrag abgeschlossen Kündigen?
Hallo Leute
Ich habe ein Problem
Kurz gesagt ich leide an dissoziation
und habe wohl bei 1&1 einen Vertrag online abgeschlossen für den E-Mail ACC diesen benutzte ich aber schon seit Monaten nicht mehr daher habe ich auch nie ne Rechnung/Mahnung gesehen
Ich habe nur aud diesem ACC Milionen Klick gemacht mehr nicht !!!
aber jetzt habe ich diesen vertrag und die Letzte Mahnung (jetzt kam sie mit der Post sonst hätte ich davon auch nix mitbekommen)
Meine Befürchtung ist das ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich wieder mal nicht anwesend war also nicht mein eignender Herr
Kennt sich jemand damit aus mit den Rechtlichen Sachen ?
Eine Hilfe wäre mir jetzt sehr Willkommen
Vielen Dank
5 Antworten
Entweder bist du unter Betreuung mit Willenserklärungen unter Vorbehalt; oder du brauchst ein psychiatrischen Gutachten, wo dir im Nachhinein bescheinigt wird, das du zu dem betreffenden Zeitpunkt an einer Störung deiner Geistestätigkeit gelitten hast, so dass die abgegebene Willenserklärung von Anfang an nichtig ist.
Nur sagen, dass man an Dissoziation leidet, reicht nicht.
Hallo (ihr) Kkekse :)
Bitte überleg(t) dies mit der "Unzurechnungsfähigkeit" sehr gut, ob das tatsächlich der "wahre Grund" sein soll. Oder ob es ein versehen war. Denn irgendwo ist wohl der Grund im Kopf abgespeichert (Gewinnspiel).
Und vor allem bei kostenlosen Gewinnspielen sind meist versteckte Button dabei, wo am Ende etwas abgeschlossen wird, obwohl man sich dessen nicht bewusst ist. Davon gibt es jede Menge Fälle im Internet. Und die Verbraucherzentrale hat auch gewiss Erfahrungen damit.
Bitte versuche Dich als handlungsfähig zu sehen. Denn sonst wird dich die Dissoziation immer mehr gefangen nehmen.... handlungsunfähiger machen.
Alles Gute auf Deinem Lebensweg
Und das die Rechnungen vernichtet werden dürfen !
sind meist versteckte Button dabei
Und damit schlichtweg illegal. Stichwörter sind hier: Preisauszeichnungspflicht und Buttongesetz.
Und ja, von Anfang an bestreiten, dass man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Textvorschlag: "Werte ABC. Ich bestreite, jemals einen entsprechenden Button mit der Aufschrift 'kostenpflichtig bestellen' gedrückt zu haben. Es gibt hier keinen Vertrag. Nach meinen Informationen betreiben Sie hier eine illegale Abofalle. Ich stelle in Aussicht, sie wegen Betruges anzuzeigen, wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen."
da sollte es doch dann eine gesetzliceh betreuung geben. dann kommt man da auch raus
danke dir du hast mir heute die Hilfreichste Antwort gegeben Danke
die zentrale kann auf jeden fall nicht schaden. die können evtl. einschätzen ob der vertrag überhaupt wirksam ist
warum nicht kündigen ?
mit einer kündigung wird der abschluss des vertrages anerkannt und die rechnung bis zur kündigung wird anerkannt. das können ein - bis zwei jahre sein
die gibt es aber leider zurzeit nicht aber bald bestedt wieder eine aber jetzt und zu dieser zeit Nein
dann ist es schwer nachzuweisen das du nicht in der lage warst die tragweite des vertrages zu erkennen. am besten erst mal unterlagen von dem anbieter schriftlich anfordern und dem vertragsabschluss erst mal widersprechen, aber nicht kündigen
Hey kkekse
Du bist offiziell volljährig und voll (also uneingeschränkt) geschäftsfähig?
Dann wird das Unternehmen zu Recht auf sein Geld bestehen.
Um als eingeschränkt-oder als nicht geschäftsfähig zu gelten ist ein Gutachter und ein richterlicher Beschluss nötig. Ein recht komplizierter Vorgang-aber so soll missbräuchlicher Einsatz (z.B für Betrug bei Vertragsabschlüssen) vermieden werden.
Du solltest erstmal mit 1&1 darüber reden. Wenn sie dir dann nicht helfen wollen, dann vllt ein Anwalt. Wie genau sowas gesetzlich geregelt wird weiss ich leider nicht
Leider nein
das habe ich zuerst gemacht aber die konnten mir so jetzt auch nicht helfen aber kann nicht auch die Verbraucher zentrale da Helfen ? weißt du das ?
So wie Du Dich beschreibst,dürftest Du gar nicht am Computer sitzen.Wenn Du wieder einmal nicht anwesend bist,machst Du den nächsten falschen Klick.
ok also nur wiedersprechen aber nicht kündigen Meinst du das die Verbraucher Zentrale helfen kann ?