Ist Vertragsnehmer auch Zahlungspflichtiger?

8 Antworten

es kommt drauf an, was vereinbart wurde. Wenn sich dein Kumpel nur zusätzlich zu dir als Zahlungspflichtiger verpflichtet hat, wirst du zahlen müssen. Wenn aber vor der Mitarbeiterin klar gestellt war, dass sich deine Unterschrift nur auf die Einhaltung der Studio-Regeln bezieht aber zahlungspflichtig nur der andere sein soll, dann wirst du raus kommen. Es gibt auch sog. Verträge zu Gunsten Dritter. So schlecht sehe ich deine Chancen da nicht, denn es ist doch ein ungewöhnlicher Vorgang; freilich bestehen bei mündlichen Vereinbarungen manchmal Probleme, das beweisen zu können. Was sagt denn die Mitarbeiterin dazu? Außerdem ist noch an die Möglichkeit einer Anfechtung deiner Willenserklärung wegen Irrtums nach § 119 BGB zu denken. Dann ist aber Eile geboten, denn die Anfechtung gegenüber dem Studio muss "unverzüglich" nach Kenntnis des Grundes erklärt werden und sollte selbstverständlich schriftlich begründet werden.

Ich fürchte, aus der Nummer kommst du nicht raus.

Es heisst ja so schön "Wer unterschreibt gebunden bleibt".

Einzige Chance: Wenn im Vertrag steht, dass dein Kumpel alleine haftet kannst du das geltend machen.

Seine Bankverbindung und seine Unterschrift sind verbindlich! Du bist relativ aus dem Schneider! Man wird zwar nachfragen, aber das endet im Sand!

Glück gehabt!

JonesBlack 
Beitragsersteller
 25.01.2012, 23:55

ok danke! aber jetzt weiß ich nicht was ich glauben soll! Die anderen scheiben da was anderes! Also wie jetzt? Ganz normaler Vertrag gewesen! Name, Anschrift usw usw. 6 Monate a 32 Euro Bankverbindung: (seine) .............dahinter seine Unterschrift!!!! ... ... und am Ende hat er nochmal Unterschrieben! Aber ich hab natürlich auch Unterschrieben

anitari  26.01.2012, 10:03
@JonesBlack

Ganz normaler Vertrag gewesen! Name, Anschrift usw

Wenn Du der "Vertragsnehmer/-partner" bist, bist Du auch "Zahlungspflichtiger". Egal wessen Bankverbindung im Vertrag steht.

Sollte Dein Kumpel allerdings auch "Vertragsnehmer/-partner" sein, wärt Ihr Beide "Zahlungspflichtige". Und zwar zu 100 %.

Kurz und knapp: NEIN! Vertragspartner mit allen Folgen und Pflichten ist derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Mündliche Absprachen haben keine rechtlichen Wirkungen. P.s. Eine negativen Eintrag bei der Schufa bekommst du frühestens, wenn ein gegen dich erwirkter Mahnbescheid, bzw. die Pfändung nicht durchführbar ist. Aber in deinem Fall kannst du den Fall zu den Akten legen. Gruß vom Seestern *

Du stehst im Vertrag, wenn du nicht zahlst, bist du auch in der Schufa.