Vodafone Schadensersatz wegen Nichtbezahlung?

2 Antworten

Mh kann dir nichts genaueres sagen.

Folgendes macht mich dennoch stutzig

Wenn der Vertrag seit 10-2007 läfut, dann wurde er in 10-2017 um 24 Monate verlängert und ist wohl in 10-2018 aufgeschlagen (oder schon früher, wenn man die 375 EUR Forderungen aus demVormonat berücksichtigt).
Der Vertrag (RED M) kostet 44,99 EUR/Monat. Nun wurden wohl diese als Basis genommen für Forderungen - doch der Vertrag ist in den ersten 12 Monaten ja um 50% reduziert.
Das dürfte aber dennoch nicht verlangt werden. Soweit ich weiß, gab es mal ein Urteil eines Amtgerichts, dass nur max 50% der Grundgebühr herangezogen werden darf und wenn diese vermindert ist, dann nur davon 50%.

Wenn er am 10.2017 um 24 Monate Verlängert wurde müsste er bis 10.2019 laufen.

Auch wenn er im ersten Jahr um 50% reduziert war kann das doch gar nicht in der Mahnung auftauschen. Am Anfang hat er ja bezahlt oder? Immerhin ist der Vertrag schon über 10 Jahre am laufen. (2007 und nicht 2017)

DerFragende2018 
Beitragsersteller
 24.01.2019, 12:10

Ja verdammt - da haben Sie recht. Ein Denkfehler meinerseits. Und ja er würde dann erst 10-2019 auslaufen - aber wegen Zahlungsversäumnisse des Kollegen ist er eben jetzt schon aufgeflogen.

Wenn der Vertrag seit 10-2007 läfut, dann wurde er in 10-2017 um 24 Monate verlängert

Eine automatische Verlängerung um 24 Monate ist nicht möglich. Wenn der Kunde nich aktiv wird und den Tarif ändert begründet eine automatische Verlängerung einen Zeitraum von 12 Monaten.

Soweit ich weiß, gab es mal ein Urteil eines Amtgerichts, dass nur max 50% der Grundgebühr herangezogen werden darf.

Richtig, AG Berlin-Kreuzberg, denn der Schadenersatz kann nicht 100% betragen, da der Anbieter sich die nicht mehr zu erbringende Leistung anrechnen lassen muss. Das Gericht hat auf 50% entschieden. Anbieter (O2 zumindest) verlangt aber z.B. nach wie vor 70%.

Eine Rechnung kann binnen 8 Wochen nach Zugang beanstandet werden (§ 45i TKG). Streitig gestellte Forderungen dürfen nicht außergerichtlich betrieben werden. Das Inkassobüro hat hier also nichts zu kamellen, ehe die Rechnung korrigigiert wurde.

Er soll dieser eben beweisbar widersprechen und auch die Datenweitergabe an Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung untersagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung