Vodafone Schadensersatz wegen Nichtbezahlung?
Hallo zusammen,
ein Kollege kam vor einer Woche zu mir und gab mir ein Schreiben von Vodafone - wieder mal zu spät und das Kind ist mittlerweile in den "Inkasso-Brunnen" gefallen. Allerdings werde ich aus der Rechnung nicht schlau.
Ich habe sie mal angehängt.
Der Vertrag läuft seit 2007. Mein Kollege ist in 2018 dann in Hartz4 gekommen, konnte wie so vieles andere dann auch seine Handygebühren nicht mehr bezahlen und blieb Forderungen schuldig.
Nun werden 668,65 EUR aufgerufen, doch der Rechnungsbetrag stimmt hinten und vorne nicht - selbst wenn ich die Dinge zusammenzähle. Da eine Rechnung cent-genau stimmen muss, komme ich auf 668,66 EUR. Doch selbst wenn mand ies als Lapalie abstreift, so verstehe ich die Rechnung im Gesamten nicht.
Wenn der Vertrag seit 10-2007 läfut, dann wurde er in 10-2017 um 24 Monate verlängert und ist wohl in 10-2018 aufgeschlagen (oder schon früher, wenn man die 375 EUR Forderungen aus demVormonat berücksichtigt).
EDIT:
Der Vertrag (RED M) kostet 44,99 EUR/Monat. Nun wurden wohl diese als Basis genommen für Forderungen. Das dürfte aber dennoch nicht verlangt werden. Soweit ich weiß, gab es mal ein Urteil eines Amtgerichts, dass nur max 50% der Grundgebühr herangezogen werden darf.
Was mich am meisten ärgert ist der Umstand, dass mein Kollege keine Leistungen mehr bekommt und dennoch zahlen muss. Es wäre doch besser gewesen (Vodafone wusste von Hartz4), dass es einen Downgrade gibt zu einem Paket, dass sich mein Kollegen leisten kann.
Ich habe bei Vodafone angerufen - noch VOR dem Inkasso und um Klärung gebeten. Es wurde erbeten etwas schriftlich hineinzusenden, was wir auch taten. 4 Tage nach unserem Einschreiben kam etwas von Inkasso. Seither antwortet odafone auf keine Einschreiben mehr. Wir sind aber der Meinung, dass die Rechnung falsch ist und dass die Berechnung des Schadensersatzes unrechtens ist - im Übrigen kann mein Kollege diese Summe niemals aufbringen. Privatinsolvenz steht hier im Raum.
Danke für Hilfe
Mfg
2 Antworten
Mh kann dir nichts genaueres sagen.
Folgendes macht mich dennoch stutzig
Wenn der Vertrag seit 10-2007 läfut, dann wurde er in 10-2017 um 24 Monate verlängert und ist wohl in 10-2018 aufgeschlagen (oder schon früher, wenn man die 375 EUR Forderungen aus demVormonat berücksichtigt).
Der Vertrag (RED M) kostet 44,99 EUR/Monat. Nun wurden wohl diese als Basis genommen für Forderungen - doch der Vertrag ist in den ersten 12 Monaten ja um 50% reduziert.
Das dürfte aber dennoch nicht verlangt werden. Soweit ich weiß, gab es mal ein Urteil eines Amtgerichts, dass nur max 50% der Grundgebühr herangezogen werden darf und wenn diese vermindert ist, dann nur davon 50%.
Wenn er am 10.2017 um 24 Monate Verlängert wurde müsste er bis 10.2019 laufen.
Auch wenn er im ersten Jahr um 50% reduziert war kann das doch gar nicht in der Mahnung auftauschen. Am Anfang hat er ja bezahlt oder? Immerhin ist der Vertrag schon über 10 Jahre am laufen. (2007 und nicht 2017)
Ja verdammt - da haben Sie recht. Ein Denkfehler meinerseits. Und ja er würde dann erst 10-2019 auslaufen - aber wegen Zahlungsversäumnisse des Kollegen ist er eben jetzt schon aufgeflogen.
Wenn der Vertrag seit 10-2007 läfut, dann wurde er in 10-2017 um 24 Monate verlängert
Eine automatische Verlängerung um 24 Monate ist nicht möglich. Wenn der Kunde nich aktiv wird und den Tarif ändert begründet eine automatische Verlängerung einen Zeitraum von 12 Monaten.
Soweit ich weiß, gab es mal ein Urteil eines Amtgerichts, dass nur max 50% der Grundgebühr herangezogen werden darf.
Richtig, AG Berlin-Kreuzberg, denn der Schadenersatz kann nicht 100% betragen, da der Anbieter sich die nicht mehr zu erbringende Leistung anrechnen lassen muss. Das Gericht hat auf 50% entschieden. Anbieter (O2 zumindest) verlangt aber z.B. nach wie vor 70%.
Eine Rechnung kann binnen 8 Wochen nach Zugang beanstandet werden (§ 45i TKG). Streitig gestellte Forderungen dürfen nicht außergerichtlich betrieben werden. Das Inkassobüro hat hier also nichts zu kamellen, ehe die Rechnung korrigigiert wurde.
Er soll dieser eben beweisbar widersprechen und auch die Datenweitergabe an Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung untersagen.