Ab wann sind Schulden Rechtlich?

6 Antworten

Naja, du hast die Sachen bekommen, ohne daß ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt wurde, mit Höhe der Abzahlung oder Frist zur Abzahlung.

Dein Kumpel hat folglich keine Beweise für diesen Freundschaftsdienst.

Also kann er den auch nicht einklagen.

Vermutlich wird dein Kumpel nächstes Mal schlauer sein und gleich Geld gegen Ware haben wollen. Schade irgendwie. Nur wegen solcher Kumpel wie dich, die nicht zu ihrem Wort stehen.

Fragehelfer7734 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 23:22

Ich würde es ja abzahlen wenn er nicht aus unnötigen Gründen die Freundschaft beendet und mich dann noch bedrohen will ;)

BenniXYZ  11.04.2021, 20:49
@Fragehelfer7734

Das ist aus meiner Sicht keine Rechtfertigung für dein Handeln.

Auch mündliche Verträge sind rechtskräftig. Unabhängig von der juristischen Lage ist es eine Frage der Ehre, solche Zahlungen auch zu begleichen, wenn es entsprechend vereinbart war.

Fragehelfer7734 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 22:02

Also kann ich dafür nicht bestraft werden?

Stellwerk  10.04.2021, 22:04
@Fragehelfer7734

Doch - wie ich geschrieben habe, sind mündlich geschlossene Verträge auch bindend und Du kannst davon verurteilt werden, die Sachen zu bezahlen. Und dann zahlst Du auch die Prozesskosten noch zusätzlich.

Rechtlich vorgehen gegen jemanden kann man fast immer. Die Frage ist nur, ob mit Erfolg oder ob ohne.

Warum zahlst Du ihm nicht einfach, was Du ihm schuldest? Damit wäre das Ding erledigt.

Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden

"paar sachen von einem ehemaligen Kumpel bekommen..."

  • Bitte um Konkretisierung, insbesondere Wert der Gegenstände
  • Kaufvertrag kann zustandegekommen sein, §§ 130 BGB ff (Keine Schriftform erforderlich)
  • Beweislast liegt beim Kläger (Geber der Sachen)

Tip: Gegenfrage wie er denn die Prozesskosten aufbringen will: Ohne glaubwürdige Zeugen wird er den Prozess nämlich verlieren!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung