Eintrag zur Schuldunfähigkeit wie lange im Bundeszentralregister?
Wie lange bleibt ein Eintrag im Bundeszentralregister nach § 11 BZRG bestehen?
Konkret würde mich interessieren, wie lange ein solcher Eintrag in einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke auftaucht?
Ich konnte leider auch nach längerer Recherche keine Hinweise auf die Tilgungsfristen finden.
Danke vorab für eure Hilfe!
1 Antwort
Eintragungen nach § 11 BZRG werden 5 Jahre lang in ein Führungszeugnis für Behörden aufgenommen (§ 32 Abs. 3 Nr. 3 BZRG).
Aus dem Bundeszentralregister werden solche Eintragungen bei Vergehen (§ 12 Abs. 1 StGB) nach 10 Jahren und bei Verbrechen (§ 12 Abs. 2 StGB) sowie in den Fällen der §§ 174 bis 180 und § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen) nach 20 Jahren entfernt. (§ 24 Abs. 3 BZRG).
Gerne :)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!