Ab welchem Alter kann man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bekommen?

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Der Inhalt des Führungszeugnis gibt die durch Gerichte verhängten STrafen wider. Da ein Kind unter 14 Jahre keine Straftaten begehen kann für die es bestraft wird, kann da auch nix eingetragen werden.

Einträge im Führungszeugnis sind im Jugendstrafrecht aber sowieso extrem selten. Eingetragen werden nämlich nur Jugendstrafen, die weder im Urteil noch nach Verbüßung von eines Teils der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden - es sei denn, es handelt sich um Sexualstraftaten.

Die Polizei registrier natürlich auch die angezeigten Straftaten vor dem 14. Lebensjahr. Der Täter kann eben nur nicht bestraft werden. Sonst wären ja alle Intensivtäter bis 14 "jungfräulich". Bei manchen wird regelrecht gewartet, dass sie endlich 14 sind.

Achtung! Ab 14 Jahren bist Du schuldfähig, nicht strafmündig. In Deutschland gilst Du ab dem 7. Lebensjahr (!!!) für eingeschränkt geschäftsfähig und haftungsfähig- somit als strafmündig. Es gibt einmal den so genannten Auszug aus dem Bundeszentralregister- das so genannte Führungszeugnis, in dem nur Straftaten vermerkt sind, für die man abgeurteilt wurde. Das "große" Führungszeugnis beinhaltet sämtliche Delikte, die Du jemals in Deinem Leben ab Deinem 7. Lebensjahr begangen hast. Diese werden darin auch nie gelöscht.

Ja, das ist so! Mit 14 bist du strafmündig und dann kommt eine Vorstrafe ins Erziehungsregister. Wenn du als Erwachsener, also ab 18 verurteilt wirst, steht das im polizeilichen Führungszeugnis.

In ein pol. Führungszeugnis kommt das nicht, aber die Gerichte merken sich die Sache trotzdem.

Es gibt das Erziehungsregister und das Zentralregister. In beiden kann auch mehr stehen als das, was evtl. in ein pol. Führungszeugnis kommt: http://www.aufenthaltstitel.de/bzrg.html