Wie bekommt man einen § 63 StGB Eintrag aus dem Strafregister raus?

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Eintragungen im Bundeszentralregister unterliegen der Tilgung. Dies dient zum Zweck, dass Straftaten, nach einem Ablauf gewisser Fristen nach außen nicht mehr bekannt werden und von den Strafverfolgungsbehörden gelöscht werden.

Jedoch sieht das Bundeszentralregister hier Ausnahmen vor:

Ausgenommen von der Löschung und Tilgung im Bundeszentralregister sind

  • Eine lebenslange Freiheitsstrafe
  • Anordnung einer Sicherheitsverwahrung
  • Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Die dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis


  • Jedoch kann hier im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Tilgung im Einzelfall angeordnet werden. Dies ist aber gerade bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der Anordnung der Sicherheitsverwahrung oder der Anordnung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kaum in der Realität bisher geschehen. Mir ist kein Fall jetzt auf Anhieb bekannt, wo ich mitbekommen habe, dass bei einem Probanden dieses nachträglich gelöscht wurde.

    -Juristendeutsch-

KnockinHeaven 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 04:49

Super, danke! Da du vom Fach bist, noch eine Zusatz-Frage: Haben Staatsanwälte und Richter eigentlich das gleiche Bundeszentralregister oder gibt es da verschiedene BZR extra für Staatsanwälte, wo auch noch alte bereits getilgite Straftaten drinstehen?

juristendeutsch  15.01.2016, 12:51
@KnockinHeaven

In das Register werden nach § 4 BZRG die rechtskräftigen Entscheidungen eingetragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des BZRG wegen einer rechtswidrigen Tat.Außerdem werden nach § 54 Abs. 1 BZRG ausländische Verurteilungen unter den dort genannten Voraussetzungen in das Register eingetragen 

Der Bundeszentralregisterauszug wird in der Regel nach der Beweisaufnahme vorgelesen vom Richter. Es gibt keine unterschiedlichen BZR für Richter oder den Staatsanwalt.

Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten oder zu ihrem Nachteil verwertet werden (§ 51 Abs. 1 BZRG). 

Ich hoffe ich konnte helfen.

-Juristendeutsch-






Eine solche Löschung ist nur aufgrund psychiatrischer Gutachten denkbar die den Nachweis erbringen dass das zugrunde liegende Gutachten falsch war. Das ergibt die Logik. 

Eine Ausnahme mag es bei Gutachten geben die auf Drogeneinfluss abzielen. In dem Fall reicht aber der alleinige Nachweis der Drogenfreiheit über einen noch so langen Zeitraum in der Regel nicht aus. 

Ich fürchte, ich habe gerade aus dem Kopf zitiert aber ich erinnere nicht von wo. 

JomitRudel  14.01.2016, 16:53

Einträge mit Drogenproblem sind nicht nach § 63 sondern § 64. Das war nicht die Frage. Wenn jemand aus der Forensik entlassen wurde, also die Therapie abgeschlossen ist und sicher auch ein Entlassungsgutachten vorliegt, wird nicht mehr die Möglichkeit bestehen, ein Gegengutachten und Neuverhandlung zu beantragen, mit dem Ziel das ursprüngliche Gutachten inhaltlich zu widerlegen.

hertajess  14.01.2016, 17:01
@JomitRudel

Sorry, habe ich andere Erfahrungen mitbekommen. In allen denkbaren Variationen. Also dass nach § 63 das Urteil gefällt wurde, es sich aber um einen § 64 handelte, dann entsprechend abgeändert wurde nach interessanten Zeiten die durchaus von Fall zu Fall unterschiedlich waren. Ebenso dass nach § 64 geurteilt wurde, es aber ein § 63 war der nach der Entlassung versuchte den § 64 zu nutzen um den Eintrag los werden zu können. 

Psychiater sind auch nur Menschen. Da sie in der Regel keine tatsächlich nützlichen Kenntnisse zu Sucht haben ist nachvollziehbar dass es zu Irrtümern kommt. Dass sie zu Sucht keine tatsächlich nützlichen Kenntnisse haben können ist weltweit anerkannt. Von dieser Zunft. 

Nach meiner Kenntnis werden diese Eintragungen nicht getilgt. Bei anderen Eintragungen gilt die Frist nach Höhe der Strafe. Am besten Anwalt fragen.

Ich glaube solche Einträge bleiben im Strafregister.