Erweitertes Führungszeugnis für Piloten bei der Lufthansa?
Hallo,
ich denke, dass ich bis ich 24 bin, einen Eintrag im Bundeszentralregister habe. Da ich mich aber schon mit 20 als Pilot bei der Lufthasa bewerben will, würde ich gerne wissen, ob man bei der Bewerbung ein so genanntes "erweitertes Führungszeugnis" volegen muss. Im Internet habe ich zu dieser Frage nichts gefunden. Dort steht nur, dass dieses erforderlich ist, wenn man sich auf einen Beruf bewirbt, in dem man direkten Umgang mit Kindern oder Jugentlichen hat. Ich bitte euch darum, nur zu antworten, wenn ihr die Antwort wirklich wisst und nicht nur vermutet. Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten :)
1 Antwort
Hallo,
nein, ein "erweitertes FüZ" brauchst Du nicht vorlegen, aber ein sog. "Behörden-FüZ". Das sind 2 völlig unterschiedliche Zeugnisse. Und das Behörden-FüZ" ist auch nicht für die LH gedacht, sondern wird vom Luftfahrt-Bundesamt verlangt, da das LBA für die Ausstellung der Lizenz zuständig ist. Das LBA entscheidet dann, ob es Einträge sind (falls vorhanden), die eine Lizenzausstellung noch erlauben oder zu einer Verweigerung führen.
Du bekommst diese Art von "Behörden-FüZ" auch nicht selbst in die Hand, sondern legst nur die Quittung über die Beantragung Deinem Antrag auf Lizenzerteilung bei. Genaue Infos gibt es beizeiten von der LH-Fliegerschule.
Da eine Lizenz immer nur fünf Jahre gültig ist, wiederholt sich dieser Vorgang bis an Dein Arbeitsende. Nur dass dann die Lizenzierungsabteilung der Passage Dir rechtzeitig Bescheid gibt.
Du kannst aber davon ausgehen, dass kein Pilot irgendwelche Einträge hat. Das gleiche Verfahren gilt übrigens analog auch für den Auszug aus dem Verkehrregister, den das LBA auch sehen will.
Da keiner Kenntnis darüber hast warum Du einen Eintrag hast, kann auch keiner sagen ob der noch besteht und wann der gelöscht wurde.
Demnach würde ich doch einfach die Webseite aufsuchen, die Dir Deine Frage mit Sicherheit beantworten kann.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ.html
kann das luftfahrt-bundesamt dann meinen eintrag aus meinem 14. lebensjahr im bundeszentralregister sehen und mir deswegen die lizens verweigern