Eintrag aus dem Führungszeugnis löschen lassen?
Hallo ich habe 2 Eintragungen mit 1 x 20 Tagessätzen zu je 30 Euro und 1 x 60 Tagessätze zu je 30 Euro. Ich habe die Geldstrafen bezahlt. Kann ich die 2 Einträge löschen lassen? Der erste Eintrag ist vom 16.06.2016 und der 2 ist vom 10.11.2017 also seit dem Tag sind die rechtskräftig. Kann mir da jemand helfen ? Wie kann ich dagegen vorgehen? Hab gelesen, das erst ab 90 Tagessätzen, ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt. Meine jedoch sind 1 x 20 und 1 x 60 Tagessätzen. Ist das rechtens? Oder kann ich es vorläufig löschen lassen? Danke für die Hilfe im Voraus.:)
3 Antworten
"Demnach werden in das einfache Führungszeugnis beispielsweise keine Verurteilungen aufgenommen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder auf Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist." Quelle: http://eintrag-im-führungszeugnis.de/index.php/anwalt-strafrecht-fuehrungszeugnis.php
Damit sollten deine beiden Strafen gar nicht erscheinen
4. Können Eintragungen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden?
Eintragungen aus dem polizeilichen Führungszeugnis können gelöscht werden. Dabei ist je nach Strafe eine bestimmte Tilgungsfrist zu beachten.
Bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten beträgt die Frist 3 Jahre. Die Frist zur Tilgung beträgt ebenfalls 3 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind. Die dreijährige Tilgungsfrist gilt zudem bei Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr sowie Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte (§§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches) zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.
In allen anderen Fällen gilt die regelmäßige Tilgungsfrist von 5 Jahren. Die Frist zur Tilgung der Eintragung im Führungszeugnis beginnt mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorstrafen-polizeiliches-fuehrungszeugnis_038673.html
Leider stehen beide drin, obwohl es nicht über 90 Tagessätzen hinaus geht. Wie kann ich das löschen lassen ? Bzw wo kann ich das beantragen lassen?
Dadurch dass es 2 Taten sind stehen sie beide drin .... einzeln wäre keine von beiden eingetragen.
Sobald du mehr als einen hast stehen alle drin. Das ist schon richtig so.
Diese Eintragungen stehen zwar im Budeszentralregister, aber sie kommen in kein Führungszeugnis.
Nachzulesen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
Zudem kann man aus dem BZR keine Einträge löschen lassen, das würde dem Sinn der Einrichtung auch zuwiederlaufen, wenn da jeder löschen könnte wie er mag. Es gibt aber Löschungsfristen, dies stehen auch in dem o. gen. Gesetz.
Der erste stand leider auch drin obwohl er garnicht hätte drin stehen dürfen. Da es nur 20 Tagessätze gewesen waren. Kann ich denn irgendetwas sagen unternehmen?