Security trotz Eintrag im Führungszeugnis?

2 Antworten

Vergiß es, du hättest bisher auch schon nicht eingesetzt werden dürfen. 

Und zu "Ich habe daraus gelernt" richtig, allerdings auch ein Kurzzeitgedächtnis, sonst wäre 1994, 1997 und 2016 kein Eintrag wegen dem gleichen Delikt. UNter uns 2016 ist ja nun nicht so lange her, da ist ja quasi noch Bewährungszeit.

Das kann übrigens dein Arbeitgeber auch nicht entscheiden, das kann nur die Behörde entscheiden und die werden sowas direkt ablehnen.

escortbayreuth 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 14:33

Ist ja nicht Körperverletzung oder BtMG das wäre schlimmer und mein AG hat gesagt wir kriegen das hin . außerdem ist jedes mal bevor ich eingesetzt wurde eine Anfrage an die Regierung gegangen die es bewilligt haben.

HoskevonBerg  08.08.2017, 14:35
@escortbayreuth

Wie gesagt das entscheidet nicht dein AG, der kann versuchen es zu unterschlagen, aber dann staubt es bei einer Kontrolle. Es gibt keine Unterscheidungen im Sicherheitsbereich. 

Ehrlich gesagt, ich halte jemanden der 3x wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde für sehr kriminell.

HoskevonBerg  08.08.2017, 14:38
@HoskevonBerg

Was ist eigentlich aus deiner Vorladung im Januar geworden, auch verknackt worden?

Den Schein kannst du machen.

Wie es mit einer Einstellung aussieht, ist eine andere Sache. Jede Neueinstellung wird vom Gewerbeamt geprüft. Eine Vorstrafe wegen Hehlerei ist keine Kleinigkeit, dazu mehrere Vorstrafen wegen Trunkenheitsfahrten, eine davon aktuell, nun, ich fürchte, dass das nicht gut aussieht.