erweiterten Führunszeugnis für Behörden/Löschung von Einträgen. ?
Hallo, Ich wurde im Oktober 2001 zu einer Geldstrafte mit 100 Tagessätzen verurteilt (Unterschlagung) . Der Eintrag wurde am 1.1.2005 aus dem normalen Führungszeugnis gelöscht. Nun müsste ich aber dringend wissen, ob der Eintrag noch in dem erweiterten Führungszeugnis für Behörden auftaucht, da ich mich bei einer Behörde beworben habe.
VG Lilly
1 Antwort
Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur
Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren
Eintragungen vorhanden sind)
Jugendstrafe bis zum einem Jahr
Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder
Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden
Fälle
Löschung nach 10 Jahren:Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei
Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)