Ab welcher Tagessatzhöhe ist man vorbestraft? Ist man bei einem Urteil von 40 Tagessätzen zu je 80 Euro vorbestraft im polizeilichen Führungszeugnis?
11 Antworten
Dagegen nicht im Führungszeugnis stehen unter anderem:
- Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen (§32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG)
- Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten (§32 Abs. 2 Nr.5 b BZRG)
- Jugendendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt (§32 Abs. 3 BZRG)
So etwas kann man googlen.
Wenn Du zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,00 € rechtskräftig verurteilt worden bist, dann bis Du vorbestraft. Was hattest Du denn so gedacht.
Genau genommen wird daher eine etwaige Straftat nicht in das Führungszeugnis "eingetragen", sondern in das Bundeszentralregister selbst.
Noch einmal vor Gericht hat das zwei Bedeutungen:
- der Richter sieht natürlich durch den Eintrag ins Bundeszentralregister Deine Vorstrafe und falls Du erneut verurteilt wirst wird das bei der Strafzumessung berücksichtigt.
- Kommt es zu einer erneuten Geldstrafe kommen beide Strafen ins BZR und auch ins Führungszeugnis, und zwar ohne das 90 Tagessätze überschritten sein müssen.
Gemäß § 53 BZRG dürfen sich Verurteilte als unbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in das Führungszeugnis oder nur nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG einzutragen ist.
Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen würden.
Die Tagessatzhöhe hat damit gar nichts zu tun, denn die richtet sich nach dem Einkommen und verrät nur, dass du ca 2.400,- € verdienst.
Vorbestraft ist man, sobald man wegen einer Straftat verurteilt wurde, egal wie hoch oder niedrig die Strafe ist.
Im Führungszeugnis tauchen Strafen von über 3 Monaten auf.
Da 40Tage unter 3Mibaten sind, wird das nicht im Ausdruck (Führungszeugnis) auftauchen, aber du wirst im Zentralregister als vorbestraft geführt und solltest du polizeilich abgefragt werden, wird das dem Beamten auch mitgeteilt.
Zunächst mal für alle, die hier nicht im Sinne der Frage antworten:
Ab welcher Tagessatzhöhe ist man vorbestraft?
Du bist in dem Moment vorbestraft, in dem in einer Strafsache ein Urteil gegen dich fällt. Völlig wurscht, wie viel Tagessätze es sind. Deshalb bist du vorbestraft, wenn du in einem Urteil zu 40 Tagessätzen verurteilt wurdest.
Mit diesem Urteil bekommst du "deinen Platz" im BZR. Im Führungszeugnis taucht diese Vorstrafe jedoch nicht auf, weil alles bis 90 Tagessätzen oder alles bis 3 Monate Freiheitsstrafe nicht im Führungszeugnis auftauchen. Du darfst dich also weiterhin als "nicht vorbestraft" benennen, bist es aber im Endeffekt nicht. Man will damit einem Menschen mit geringen Vorstrafen nicht seine berufliche Zukunft verbauen.