Bei mir wurde eine Strafe von 70 Tagessätzen ins Führungszeugnis aufgenommen. Wie geht das,wenn erst ab 90 Tagen ein Eintrag erfolgt?

4 Antworten

Es gibt ein Führungszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis. In dem "normalen" sollten nur Vor- und Vollstrafen (ab 90 Tagessätzen) auftauchen. Im erweiterten stehen auch kleinere Vergehen. Aber vllt hat sich da auch der rechtliche Rahmen in den letzten Jahren geändert. Ich würde mal beim Fachmann nachfragen und ggf. dagegen vorgehen.

Ab der 2. Strafe wird alles eingetragen, auch wenn es immer nur kleinere Delikte sind. Da macht die Menge das Gift.

Steffenhdf 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 11:31

Ok,ziemlich "unfair" aber naja.

Kannst du mir vllt auch beantworten,ob der Eintrag gelöscht wird wenn ich das absitze oder bezahle?
Meine Arbeitsvertrag wurde dadurch nicht verlängert und ich hab ab dem 01.03. sehr viel Freizeit

Mignon2  26.02.2016, 11:44
@Steffenhdf

Wieso unfair??? Suche die Schuld bei dir selbst!!!

Sicherlich hängt es von der strafbaren Handlung ab und das ist auch gut so. Es ist wichtig, die Allgemeinheit vor Kriminellen zu schützen. Gedanken über die Einträge im Führungszeugnis und die Konsequenzen sollte man sich machen, BEVOR man eine Straftat begeht. Man ist selbst für die Konsequenzen seines Handelns veranwortlich.

Steffenhdf 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 11:34

Ich wurde vor 4 Jahren vom Amt überzählt und jetzt haben sie das geahndet.
Ich war nicht dazu in der Lage das auf einen Schlag zu begleichen und somit wurde ein Strafbefehl erlassen.
Von der Verhandlung habe ich auch erst erfahren,als ich verurteilt wurde.

Mignon2  26.02.2016, 11:42
@Steffenhdf

Das kann so nicht stimmen!

Wenn du überzahlt wurdest, bekommst du die Möglichkeit, die Überzahlung in Raten abzuzahlen. Wenn du aber das Amt vorsätzlich getäuscht hast, liegt Sozialbetrug vor, der vom Amt angezeigt wird. Das ist auch richtig.

Du bist während der Ermittlungen sicherlich von der Polizei zu einem Anhörungstermin geladen worden. Du hast erfahren, dass ein Gerichtsverfahren gegen dich eingeleitet wurde und du bist zur Verhandlung geladen worden.

Offenbar hast du dich um nichts gekümmert. Das ist dann aber dein Versäumnis und mußte bestraft werden.

Dea2010  26.02.2016, 11:48
@Mignon2

Nicht ganz richtig.

Bei Überzahlung vom Amt erfolgt eine schriftliche Anhörung. Wird diese als nicht stichhaltig befunden bzw antwortet der Befragte nicht, erfolgt Rückforderung der Leistung (sowieso) UND Anzeige wegen Betruges. Diese wird im Amtsweg geurteilt, also ohne explizite Verhandlung.

Mignon2  26.02.2016, 11:56
@Dea2010

Danke für die Information. Das wußte ich nicht.