Trunkenheit am Steuer - Führungszeugnis

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Hallo narzinska,

die Trunkenheitsfahrt kommt nicht ins Führungszeugnis, da dort nur Straftaten angeführt werden.

In dem Fall von Dir wurdest Du aber nur mit einem Bußgeld von einem Regelsatz von 500 Euro belegt.

In dem Bußgeldbescheid dürfte ja folgendes gestanden haben:


Tatbestandsnummer 424600

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug *).,.. mg/l. Ordnungswidrigkeit gem.: § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Bußgeld: 500,00 Euro zuzüglich Verwaltungskosten von 28,50 Euro (können auch etwas höher gewesen sein), ein 1 Monat Fahrverbot und 4 Treuepunkte in Flensburg


Erst wenn Du über 1,3 Promille im Blut gehabt hast (was bei Dir ja nicht der Fall gewesen sein kann) hättest Du eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB begangen und erst dann hättest Du mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen müssen.

Aber insofern ist alles im grünen Bereich und Dein Führungszeugnis bleibt wegen der Tat unbelastet.

Schöne Grüße
TheGrow

Michael34355  14.10.2015, 13:21

bei mir war es leider so, dass ich 2011 eine trunkenheitsfahrt hatte mit 1,15 promille. der führerschein wurde an ort und stelle eingezogen, für ein jahr. später ging mir dann ein schreiben vom gericht zu, in dem ich zu 35 Tagessätzen verurteilt worden bin. habe freiwillig dann einen kurs besucht um den führerschein früher wieder zu bekommen, hat auch geklappt. steht das nun in dem führungszeugnis für behörden drin oder nicht? man liest ja hier doch zu unterschiedliche meinungen und angebliche fakten. eigentlich dürfte es nicht drin stehen, liege ja unter 90 tagessätzen, bin auch nicht weiter vorbestraft oder dergleichen, es werden ja nur extra sexualstraftaten in das behördliche führungszeugnis aufgenommen werden.

TheGrow  14.10.2015, 13:40
@Michael34355

Was im Führungszeugnis steht, findest Du im folgendem Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/

Dort klickst Du den § 32 an. Dort steht, was im Führungszeugnis eingetragen wird und was eben nicht eingetragen wird.

Welche zusätzlichen Angaben im Führungszeugnis für Behörden steht findest Du dort in den Absätzen 3 und 4. Dort steht:


(3) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind entgegen Absatz 2 auch aufzunehmen

  1. Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
  2. Eintragungen nach § 10, wenn die Entscheidung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,
  3. Eintragungen nach § 11, wenn die Entscheidung oder Verfügung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
  4. abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1, sofern unter diesen Daten Eintragungen erfolgt sind, die in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.

(4) In ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) sind ferner die in Absatz 2 Nr. 5 bis 9 bezeichneten Verurteilungen wegen Straftaten aufzunehmen, die

  1. bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder
  2. bei der Tätigkeit in einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
  • a) von einem Vertreter oder Beauftragten im Sinne des § 14 des Strafgesetzbuchs oder
  • b) von einer Person, die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als Verantwortlicher bezeichnet ist,

begangen worden sind, wenn das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.


Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage, dass auch im Führungszeugnis für Behörden kein Eintrag wegen der Verurteilung zu 35 Tagessätzen und auch nicht wegen dem Entzug der Fahrerlaubnis steht.

Bley1914  28.03.2019, 14:38
@Michael34355

Hallo.

Die sind immer nur 3 Monate gültig. (Dann müsste ein neues angefordert werden.).

NEIN. Das war nur eim Busgeld Das ist nur beim KBA in Flensburg eingetragen. In das Fuehrumgszeugnis kaeme eine Veruteilumg wenn Du mehr als 1,1 Promille gehabt haettest, denn ab da ist es eine Straftat, vorher nur ein Bussgelddelikt.

Erstverstoß? Wie viele Tagessätze?

Unter 90 Tagessätzen gibt es i.d.R keine Eintragung im Führungszeugnis, wenn du nicht vorbestraft bist.

TheGrow  28.11.2013, 19:17

Wenn narzinska schreibt, dass 500 Euro und 4 Punkte in Flensburg fällig waren, lag keine Straftat, sondern nur der Erstverstoß einer Ordnungswidrigkeit vor.

Diese 500 Euro ist kein Satz der nach Tagesätzen festgelegt wird, sondern die 500 Euro sind der Regelsatz für eine Trunkenheitsfahrt von bis zu maximal 1,3 Promille. Erst über den Wert liegt eine Straftat vor.

Schönen Gruß
TheGrow

PS: Ich habe jetzt keine Lust nachzuforschen, kann auch sein, dass der Wert von 1,3 Promille leicht gesengt wurde. Aber Fragesteller hatte auf jeden Fall nicht genügend Alkohol im Blut um im Bereich einer Straftat zu sein.

Ordnungswidrigkeiten werden nicht in das Führungszeugnis eingetragen

DrBojaroff  28.11.2013, 19:25
@TheGrow

BAC des FS kenne ich nicht. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 ‰ vor (Straftatbestand). Die Höhe der Geldbuße lässt aber tatsächlich vermuten, dass es ein Erstverstoß war.

Den einen oder anderen Punkt in Flensburg wird es mit Sicherheit geben.

Nur 1 Monat Fahrverbot? Na da hat man dann ja echt Glück gehabt. Hoffentlich lässt man sich das in dem Fall eine Lehre sein und fährt nie wieder angetrunken/ betrunken/ mit Restalkohol im Blut selbst irgendein Fahrzeug.