Eintrag im Führungszeugnis wegen Steuerhinterziehung
Meine Schwester wurde am 29.07.2008 zu 210 Tagessätzen a 40 € wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Kann mir jemand sagen wie lange das im Führungszeugnis steht und gilt sie als vorbestraft oder nicht. Sie hat jetzt ein Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst und die verlangen ein Führungszeugnis. Kann mir jemand das beantworten. Vielen Dank
5 Antworten
schau bitte mal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
) Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre
bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,
Diese Strafe wird in einem normalen FZ, also für den Arbeitgeger nicht aufgeführt
Erzähle nicht so einen Müll, Straftaten werden erst ab ab einem bestimmten Betrag oder wenn es sich um Gewalttaten aufgeführt, bei Geldstrafen kriegt der Arbeitgeber nichts mit Punkt. Aus
-natürlich wird es aufgeführt , für den ALDI -Einkauf benötigt man es nicht.
Geldstrafen bis 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.
Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
da stehen die fristen drin
Ja sie ist vorbestraft. Es bleibt 10 Jahre im Führungszeugnis.
-in diesem Fall nur 5 Jahre.
Geldstrafen bis 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.
Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.
-es gibt nur "normale" Führungszeugnisse und darin wird auch eine Vorstrafe aufgeführt.