Einsicht Bauakten Bauantrag
Hallo! Ich habe über ein Ingenieurbüro einen Bauantrag gestellt, der wohl auch nach Auskunft es Bauamtes genehmigt wird. Darf der Nachbar, der vermutlich die Ausführung kippen will, Einsicht oder Auszüge aus der Bauplanung beim Bauamt verlangen? Wer kennt sich mit solchen Dingen aus?
2 Antworten
Ein Nachbar darf immer in die Bauakten Einsicht nehmen. Und ob die durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarschaft beeinträchtigt sind hätte bereits das Ingenieurbüro als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser prüfen müssen.
Wenn also die Bauaufsicht das Vorhaben wegen Verstoß gegen nachbarschützende Bauvorschriften abgelehnt wird könnt ihr das Büro auf Schadenersatz verklagen.
Ein Nachbar kann immer die Bauakten des Nachbarn bei der Bauaufsicht einsehen. Er muss nur Nachweisen, dass er Eigentümer des Nachbargrundstückes ist. Wenn er zu Dir kommt bringt es also nichts, ihm die Einsicht in die Baugenehmigung zu versagen.
Wenn das Vorhaben genehmigt ist müsste der Nachbar die Bauaufsicht auf Aufhebung der Baugenehmigung verklagen.
Aber Vorsicht: In den meisten Genehmigungen sind heute bestimmte Rechtsbereiche wie z.B. das gesamte Bauordnungsrecht nicht von der Behörde geprüft. In diesen Fällen verklagt dich der Nachbar direkt. Das betrifft z.B. in vielen Bundesländern im "Vereinfachten Verfahren" die Abstandsvorschriften.
ja, da er ein berechtigtes interesse hat
was interessiert es dich, ob er einsicht nehmen darf?
wenn du da etwas machst, wogegen er widersprechen kann, sei lieber froh, wenn er es früh macht, als wenn er nachher recht bekommt und du rückbauen darfst
Danke! Wie ist es, wenn mir die Baugenehmigung der Behördee vorliegt?