Einsicht Bauakten Bauantrag

2 Antworten

Ein Nachbar darf immer in die Bauakten Einsicht nehmen. Und ob die durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarschaft beeinträchtigt sind hätte bereits das Ingenieurbüro als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser prüfen müssen.

Wenn also die Bauaufsicht das Vorhaben wegen Verstoß gegen nachbarschützende Bauvorschriften abgelehnt wird könnt ihr das Büro auf Schadenersatz verklagen.

Matthias57 
Beitragsersteller
 11.01.2015, 13:24

Danke! Wie ist es, wenn mir die Baugenehmigung der Behördee vorliegt?

Seehausen  11.01.2015, 13:30
@Matthias57

Ein Nachbar kann immer die Bauakten des Nachbarn bei der Bauaufsicht einsehen. Er muss nur Nachweisen, dass er Eigentümer des Nachbargrundstückes ist. Wenn er zu Dir kommt bringt es also nichts, ihm die Einsicht in die Baugenehmigung zu versagen.

Wenn das Vorhaben genehmigt ist müsste der Nachbar die Bauaufsicht auf Aufhebung der Baugenehmigung verklagen.

Aber Vorsicht: In den meisten Genehmigungen sind heute bestimmte Rechtsbereiche wie z.B. das gesamte Bauordnungsrecht nicht von der Behörde geprüft. In diesen Fällen verklagt dich der Nachbar direkt. Das betrifft z.B. in vielen Bundesländern im "Vereinfachten Verfahren" die Abstandsvorschriften.

ja, da er ein berechtigtes interesse hat

was interessiert es dich, ob er einsicht nehmen darf?

wenn du da etwas machst, wogegen er widersprechen kann, sei lieber froh, wenn er es früh macht, als wenn er nachher recht bekommt und du rückbauen darfst