Hat man als Mieter Möglichkeiten zur Einsicht in "Bauunterlagen" betreffend des Mietobjekts bei Behörden?
Ich hatte nun nochmal über die Möglichkeiten gelesen, die man hat, wenn man ein berechtigtes Interesse hat, Einsicht ins Grundbruch zu nehmen. Allerdings wohl nur in Abteilung I. Wie ich gelesen habe stehen aber selbst in den anderen 2 Abteilungen auch keine qm-Angaben z.B.
Ich nehme also an, dass ein Bauamt oder Katasteramt diesbezüglich Unterlagen hat und Bescheid wissen müsste?
Wenn ja, kann man als Mieter dort unter Umständen an Grundrisse des Gebäudes oder der Wohnung kommen? Kann man erfahren wie viel qm das Grundstück hat oder bis wohin überhaupt welches Grundstück geht?
7 Antworten
Eine Flurkarte bekommst Du ggfs. auch so beim Katasteramt.
Bei den anderen Unterlagen sieht es eher schwer aus, wenn Du Mieter bist.
Wozu brauchst Du den Grundriss der Wohnung? Das kann man doch selbst messen und zeichnen.
Die Maßen und Pläne sind nicht zugänglich, nur andere Infos. Man kann selbst die Zimmer ausmessen, der Makler hat auch diese Infos.
Wofür ist das wichtig für dich?
Einem Mieter geht das nichts an. Da werden Behördenmitarbeiter nichts erzählen
Die Wohnungsgröße kann man selbst ausmessen.
Wozu muß man als Mieter wissen wie groß das Grundstück ist und wo die Grenzen verlaufen?
Das Katasteramt gibt zum Grundstück eine Flurkarte heraus. Da kannst du die Lage und Größe einsehen, wwenn du eine Vollmacht hast oder das berechtigte Interesse nachweisen kannst. Im Grundbuch Abt. 1 sind Flurangaben und m² zu finden.