Private Vermietung im Gewerbegebiet?
Hallo zusammen,
ich miete eine Wohnung, die im Gewerbegebiet liegt.
Jetzt ist es ja so, dass im Grunde Wohnen im Gewerbegebiet nicht zulässig ist, es sei denn, man ist Betriebsleiter und bezieht die Wohnung einzig und allein mit seiner Familie ODER man hat eine Sondergenehmigung für die Nutzung für Privatwohnungen.
Ich hatte den Vermieter nach der Nutzungsgenehmigung gefragt, dieser hat aber keine Ahnung von der Materie und kann mir keine Auskunft geben. Ich habe das Bauaufsichtsamt gefragt, diese schickten mir einen Bauplan, wo das ganze Gebiet als 100% Gewerbegebiet (kein Mischgebiet) eingetragen ist, können aber ohne Aktenzeichen auch keine weitere Auskunft geben. O-Ton vom Bauamt ist noch: "Grundsätzlich ist das Wohnen im Gewerbegebiet unzulässig, es sei denn, eine Sondergenehmigung liegt vor oder die Nutzung war schon genehmigt, bevor der Bebauungsplan angefertigt wurde.". Der Plan ist von 1989. Die Wohnung wird erst seit 2009 vermietet.
Warum ich das herausfinden muss: Wir haben wir Streit mit dem Vermieter, da dieser uns nicht ausziehen lassen will und zudem horrende Nebenkosten abgerechnet hat und diese einbehält. Auch rechnen wir damit, die Kaution nicht wieder zu sehen. Daher versuchen wir nun, diesen Weg zu gehen und die Vermietung an sich anzuzweifeln.
Bevor wir natürlich das Risiko eingehen, einen Gerichtsprozess anzustreben, würden wir gerne sicher stellen, dass auch wirklich keine Sondergenehmigung vorliegt. Wie kommen wir an weitere Infos ohne Anwalt und extremen Mehrkosten, wenn der Vermieter nicht kooperiert, uns die Nutzungsberechtigung zu zeigen und das Bauamt auch nicht weiter helfen kann?
Bin über jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Christopher
4 Antworten
Es sind hier zwei verschiedene Dinge zu betrachten, die nicht in direktem Zusammenhang stehen. Das eine ist die Nutzungsgenehmigung als Privatwohnung. Davon losgelöst steht der Mietvertrag, welcher ungeachtet der Nutzungsgenehmigung trotzdem gültig ist. Eine fehlende Nutzungsgenehmigung macht den Mietvertrag keinewegs nichtig oder unwirksam.
Was könnte nun passieren? Falls das Bauamt auf die Idee kommt, die Nutzung der Wohnung zu untersagen, dann müsst ihr gezwungenermaßen ausziehen. Gleichzeitig besteht aber trotzdem der Mietvertrag, den der Vermieter dann nicht mehr einhalten kann. Das bedeutet, der Vermieter wird euch gegenüber schadenersatzpflichtig. Nach deiner Schilderung vermute ich, dass dir das gar nicht so unrecht wäre. Du könntest also beim Bauamt eine Anzeige machen, um die Situation herbeizuführen.
Warum du nicht heraus finden kannst, ob eine Sondererlaubnis vorliegt, verstehe ich nicht. Das kann dir auf Anfrage beim Baumt mitgeteilt werden.
Und was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist, warum du unter anderem wegen der Nebenkosten über solche Schritte nachdenkst. Mit den Thema kann man anders umgehen. Das Gesetz hat hier diverse Möglichkeiten je nach Situation. Die Abrechnung muss nachvollziehbar und stimmig sein, und wenn es darüber keine Einigung geben kann, dann muss es eben gerichtlich festgestellt werden, wer was zu zahlen hat. Gleiches gilt für die Kaution. Diese darf nicht beliebig einbehalten werden, notfalls kann man Zahlungsklage einreichen.
Auch wenn du ausziehst oder ausziehen musst, der Streitpunkt mit den Nebenkosten würde dann trotzdem noch geklärt werden müssen. Daher frage ich mich, ob es nicht sinnvoller ist, dieses Thema zuerst anzugehen.
... solche Mieter liebt doch jeder Vermieter. Beim Einzug ist alles klar, jeder hat Augen, sieht und kennt die Spielregeln. Ggf. muss manchmal lediglich vom Mieter das Hirn gefragt werden.
Stress und Ärger machen die beim Auszug, warum eigentlich? Die Kündigungsfrist ist geregelt und in der Urkunde hat der Mieter alles vereinbart, was er für wichtig hält.
Einseitige Änderung ist nicht, alles also ganz einfach.
... trifft hier nicht zu, so die Frage. Zitat: ich miete eine Wohnung, die im Gewerbegebiet liegt.
ich würde keine extratour fahren. wenn die nebenkostenabrechnung nicht korrekt ist ist er verpflichtet auf nachfragen einsicht in die unterlagen zu gewähren und er muss euch erklären, wie jeder einzelne euro ausgerechnet wurde. er muss euch dazu jede rechnung oder quittung vorlegen
auch was er mit eurer kaution macht ist geregelt. gar nicht zurückzahlen geht mal gar nicht, wenn ihr ordnungsgemäß die wohnung verlässt und anstehende rechnungen ausgeglichen sind.
was heist er lässt euch nicht ausziehen? wenn ihr fristgerecht gekündigt habt räum die hütte und frag nicht weiter. ihr könnt auch früher ausziehen, müsst allerdings die kosten weitertragen bis die kündigungsfrist durch ist
.... laut Frage behält der Vermieter horrende Nebenkosten ein, was wünscht sich denn ein Mieter noch?
den weg kannst du dir knicken, geh den normalen weg und lass dir seine nebenkosten vorrechnen und die belege zeigen
wie, er will euch nicht ausziehen lassen?, die kündigung ist eine einseitige willenserklärung
Haben den Fehler gemacht, es nicht per Einschreiben zu schicken. Er hat angeblich "nix bekommen". Mussten nochmal neu kündigen und jetzt laufen natürlich die 3 Monate Kündigungsfrist wieder.
Belege hat er. Aber es wurden auch Reparaturkosten in Rechnung gestellt und an die Mieter weitergegeben.
Und er beschäftigt eine Putzfrau, die keine Rechnungen schreibt, die kann er uns daher auch nicht zeigen.
Es war doch Euer Fehler und jetzt wollt Ihr dem Vermieter ans Bein pinkeln? Kann man nicht einfach zu einem Fehler, den man gemacht hat und den Folgen daraus stehen?
Ob die Wohnung jemals an Euch vermietet werden durfte oder nicht, ändert nichts an Eurer Situation. Schlimmstenfalls bekommt der Vermieter ein Bußgeld, aber deswegen müssen die aktuellen Bewohner noch lange nicht ausziehen. Schließlich gibt es noch den grundgesetzlichen Schutz der Wohnung.
Nach Eurem Auszug könnte es höchstens sein, dass es etwas dauert, bis er doch eine Sondergenehmigung bekommt. Aber für Euch hättet ihr damit gar nichts erreicht.
Also wenn beim Einzug das Haus in der Natur liegt und in den beiden Folgejahren ein Gewerbegebiet drum herum gebaut wird, mit 2 Hochhäusern und riesigen Parkplatzanlagen, dann sieht man das beim Einzug schon und hält die Klappe, weil man damit rechnen konnte? Ich glaub ja eher nicht.