Eingruppierung in Entgeltgruppe (Lehrer)?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe kürzlich mein Referendariat abgeschlossen. Welche Möglichkeit hat man als Lehrer, wenn man mit der von der Landesschulbehörde durchgeführten Einstufung nicht einverstanden ist?
Die Eingruppierung ist in E11 (Stufe 1) erfolgt.
Mit der Einstufung in Stufe 1 bin ich aber überhaupt nicht einverstanden, da ich eine langjährige Berufserfahrung vorzuweisen habe. Warum eine Einstufung in Stufe 1 erfolgt ist, wird mir morgen von der Landesschulbehörde mitgeteilt. Die Entscheidung scheint aber tatsächlich gefallen zu sein.
Um mich gut auf das Gespräch vorzubereiten, würde ich gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe? Kann ich beispielsweise den Personalrat einschalten? Kann ich zunächst die Stelle komplett ablehnen oder den Vertrag nur unter Vorbehalt unterschreiben? Bestimmt nur die Landesschulbehörde die Einstufung oder hat der Personalrat oder die Schule auch ein Mitbestimmungsrecht?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider wurde meine eigentliche Frage nicht beantwortet. An wem kann ich mich wenden, wenn ich mit der Einstufung nicht einverstanden bin? Personalrat?
Kurz zu euren Fragen:
-Es handelt sich um die Nieders. Landesschulbehörde.
-Habe als Lehrer im Ausland gearbeitet (mit abgeschlossenem Diplom, Lehramt).
Gewerkschaft und Personalrat
Bundesland?
Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt in der Regel nach der Dauer der Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber. So ist nach einem Jahr ein Aufstieg in die Stufe 2 vorgesehen, nach zwei Jahren in Stufe 2 ein Aufstieg in die Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 ein Aufstieg in die Stufe 4 usw.
Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab Stufe 3 kann leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden.
Welche langjährige Berufserfahrung hast du?
In NRW kenne ich das bei Vertretungslehrern, die in E11 angestellt werden, dass da alles mit Kinder- und Jugendarbeit angerechnet wird, also auch irgendwelche Arbeit als Trainer während des Studiums. Was aber ausdrücklich nicht anerkannt wird, sind Ausbildungszeiten, also zb eine vorherige Ausbildung als Erzieher.
Die Stelle ablehnen kannst du natürlich. Zwingt dich ja keiner zum unterschreiben.
Gilt der Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16), wo die Bezirksregierungen und die zuständigen Ministerien angewiesen worden sind, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen aus für Niedersachsen?
Hallo.
Du musst nicht., Dann hast du auch keinen Anspruch auf Verbeamtung.
In Niedersachsen werden Grd-Schullehrer nach 12 bezahlt, inzwischen nach 13 und 12 ist rausgenommen.
Soll sogar auf E14 gefördert werden. Lieft auch wohl an der neuen Regierung. Verbindlich ist noch nichts. Noch werden die nach E12 bezahlt.
Aber das ist ja auch nicht gerade wenig.
Mit Gruß
Bley 1914