Ich fange eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter (TV-L) an und habe vorher als Hilfskraft gearbeitet. Kann ich in einer höheren Entgeltstufe starten?
Hallo,
im Mai fange ich meine Promotion an und diese wird durch eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität in NRW unterfüttert. Die Stelle ist nach TV-L 13 bezahlt und üblicherweise steigt man in Stufe 1 ein und nach einem Jahr dann Stufe 2.
Nun habe ich allerdings fast 2 Jahre als studentische Hilfskraft und nach dem Bachelor 1,5 Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft schon an der Uni gearbeitet; damit ja auch schon im öffentlichen Dienst des Landes.Die Arbeitszeit betrug 8-9h wöchentlich neben dem Studium.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob man das als fachliche Erfahrung verwerten kann und damit dann direkt in Stufe 2 (oder sogar 3) einsteigen kann?
Auch würde mich interessieren, ob diese Einstufung üblicherweise automatisch erfolgt oder ob man das gesondert beantragen muss.
Danke für die Antworten :)
Lieber Gruß, Jannis
5 Antworten
Hallo Janis,
frag doch mal freundlich beim Personalrat o.ä. nach, dieser Fall kommt ja sehr häufig vor. Ich bin mir nicht sicher, wie Hilfskrafttätigkeiten gewertet werden.
MfG
Hallo, ein kleines Update, da es wohl dieses Jahr eine Gesetzesänderung ab! Die Gruppierung ist bei mir automatisch erfolgt und ich wurde direkt in Stufe 02 gesetzt.
Offenbar wird seit 2016 eine WHK Tätigkeit wie Vollzeitarbeit angerechnet - sprich: obwohl ich nur 9h pro Woche für 1.5 Jahre hatte, wurde mir das als 1.5 Jahre Vollzeit in die Berechnung einbezogen.
Sondereinstufungen sind möglich.
hierzu empfehle ich den § 16 TVL zu lesen:
http://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
Die Entscheidung dafür trifft der neue Arbeitgeber.
Gruß N.U.
Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft warst du nicht in TV-L eingruppiert und kannst das daher leider nicht anrechnen lassen. Die Tätigkeit als Hilfskraft ist zudem von der Ausrichtung her eine andere als die Arbeit eines WiMis. Letzter arbeitet eigenständig wissenschaftlich, eine shk oder whk nicht.
Vielleicht findest du ein Schlupfloch, wenn du als whk oder shk (auch in parallelen Verträgen) mal mehr als 20h angestellt warst. Das gilt dann nämlich zumindest vom Stundensatz her eigentlich schon als WiMi-Tätigkeit.
Die Eingruppierung erfolgt zudem automatisch, aber im Personalbüro nachzufragen, schadet nie.
Hab mich bei den zuständigen Mitarbeitern informiert. Tatsächlich wäre eine höhere Einstufung wohl möglich gewesen, wenn meine Wochenarbeitszeit höher gewesen wäre.
Danke an alle Anwortenden!