Darf Führungskraft für Personalrat kandidieren?

4 Antworten

Nicht jede Führungskraft ist "Leitender Angestellter" im Sinne des § 5 Betriebsverfassungsgesetzes.

Es gibt viele Abteilungsleiter und AN in leitenden Funktionen die für den Betriebs-, bzw. Personalrat kandidieren können. Wenn Du das kannst, solltest Du Dir das aber gut überlegen da Du im Amt wahrscheinlich öfter in einen Interessenskonflikt gerätst.

Manche Mitarbeitervertreter werden nach ihrer Wahl von einigen Informationen ausgeschlossen und man kommuniziert von AG-Seite anders. Oft ist das unbewusst, da es genug AG (und auch AN) gibt, die die Funktion als Betriebs- oder Personalrat nicht vom Posten des AN trennen können.

Bekommst Du das hin, ist das für Deinen Personalrat bestimmt von Vorteil und auch der AG kann davon profitieren. Das ist aber vielen AG und AN nicht ganz klar.

rechenlooser 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 10:03

Das ist eine super Antwort, vielen Dank!

Hexle2  31.10.2015, 10:51
@Hexle2

Da fällt mir noch ein: Wenn es den Personal-/Betriebsrat schon länger gibt, durftest Du bei der letzten Wahl auch wählen? Dann bist Du kein "Leitender Angestellter" nach § 5 BetrVG.

Der Wahlausschuss muss vor der Wahl immer prüfen, wer wahlberechtigt ist. Solltest Du gewählt haben und Deine Position hat sich nicht verändert, kannst Du Dich aufstellen lassen.

Bei Neuwahlen solltest Du den Wahlvorstand fragen, wenn Du Dir nicht ganz sicher bist. Der kann das prüfen bzw. prüfen lassen.

Arbeitgeber neigen dazu viel mehr AN als "Leitende" zu bezeichnen um sie zum einen von einer Kandidatur abzuhalten und außerdem findet dann das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung.

Bei uns hat die Geschäftsleitung vor einigen Jahren versucht ca. 20 Personen als "Leitende" zu bezeichnen, damit der Betriebsrat deren Zeitkonten nicht zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze bekommt. Davon blieben nach Prüfung durch den Betriebsrat noch ganze 5 Personen übrig. Wir sind übrigens ein Betrieb mit ca. 350 MA.

Leitende Angestellte sind in der Arbeitnehmervertretung leider nicht zugelassen. Allerdings darf der leitende Angestellte natürlich Mitglied einer Gewerkschaft sein.

Sie sind doch auch NUR Angestellter und kein Geschäftsführer ; egal ob Gruppen , Zug oder Kompanieführer . [ Andere Bergiffe aber Verständlich !]

Das der DGB oft anders handelt , anderes Thema . [ Hartz ]

rechenlooser 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 10:07

Das stimmt, ich bin nicht Mitglied der Geschäftsleitung. Knifflige Frage…

Bist du leitender Angestellter im Sinne des BetrVG?

rechenlooser 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 10:01

Ja, dann bin ich ein solcher

rechenlooser 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 09:59

Ich weiß nicht, wie ich lauter Definition eingeordnet bin, das muss ich noch klären. Allerdings erwäge ich wegen eines neuen Vorstands der extrem grenzwertig gegenüber seinen Arbeitnehmern agiert, die Seiten zu wechseln. Von meinen Mitarbeitern weiß ich, dass sie mich sofort wählen würden. Weiß aber eben nicht, ob meine Kandidatur überhaupt möglich wäre.

Wiggum34  31.10.2015, 10:01
@rechenlooser

Grob gesagt: wenn du Personalverantwortung in dem Sinne hast, dass du selbständig Einstellungen vornehmen kannst und Kündigungen aussprechen kannst bist du leitender Angestellter.