Wird die Arbeitszeit als Minijobber für die Stufenberechnung im TVÖD miteinbezogen?
Ich bin bei meiner Firma seit 4 Jahren für die gleichbleibende Tätigkeit x angestellt. Drei Jahre auf 450 Euro Basis. Ein Jahr auf TVÖD Basis. Zählt jetzt die Zeit des Minijobbes für die Einstufung, da ich ja einschlägige Berufserfahrung verfüge
2 Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. (http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1445)
Hat hier schon jemand Erfahrung mit gehabt?
2 Antworten
Irgendwie verstehe ich die Frage nich richtig? Wenn du bereits seit 1 Jahr nach TVOED bezahlt wirst, bist du doch bereits einer Entgeltgruppe und einer Erfahrungsstufe zugeordnet. Also müsste sich doch deine Stufe entweder aus deinem Arbeitvertrag oder deinem Lohnzettel ergeben, dann bleibt dir noch die Option deinen Chef um ein vorgezogenen Stufenaustieg zu bitten.
Oder ich stehe gerade auf meiner Leitung :o
wenn du im minijob dieselbe arbeit geleistest hast wie hinterher, muss diese zeit mitgerechnet werden. minijob heißt doch nichts anderes, dass es kein vollzeitjob mit einem festgelegten höchst-einkommen (450 €) ist, für den besondere steuerliche und versicherungstechnische regeln gelten.
allerdings meinen immer noch viele chefs, dass minijobs "aushilfsarbeiten" sind, also mit arbeitnehmern "2. klasse", denen keine rechte aus den einschlägigen arbeitsgesetzen und/oder tarifverträgen zustehen.
Vielen Dank für deine Antwort, dann werde ich das die Tage mal freundlich ansprechen. Glücklicherweise bin ich in einem kleinen Betrieb wo der Chef am Wohle der Mitarbeiter interessiert ist und nicht seinen Tag damit verbringt sie zu ärgern ;)