Wird die Arbeitszeit als Minijobber für die Stufenberechnung im TVÖD miteinbezogen?

2 Antworten

Irgendwie verstehe ich die Frage nich richtig? Wenn du bereits seit 1 Jahr nach TVOED bezahlt wirst, bist du doch bereits einer Entgeltgruppe und einer Erfahrungsstufe zugeordnet. Also müsste sich doch deine Stufe entweder aus deinem Arbeitvertrag oder deinem Lohnzettel ergeben, dann bleibt dir noch die Option deinen Chef um ein vorgezogenen Stufenaustieg zu bitten. 

Oder ich stehe gerade auf meiner Leitung :o

wenn du im minijob dieselbe arbeit geleistest hast wie hinterher, muss diese zeit mitgerechnet werden. minijob heißt doch nichts anderes, dass es kein vollzeitjob mit einem festgelegten höchst-einkommen (450 €) ist, für den besondere steuerliche und versicherungstechnische regeln gelten.

allerdings meinen immer noch viele chefs, dass minijobs "aushilfsarbeiten" sind, also mit arbeitnehmern "2. klasse", denen keine rechte aus den einschlägigen arbeitsgesetzen und/oder tarifverträgen zustehen.

KlammerKarla 
Beitragsersteller
 17.02.2017, 14:08

Vielen Dank für deine Antwort, dann werde ich das die Tage mal freundlich ansprechen. Glücklicherweise bin ich in einem kleinen Betrieb wo der Chef am Wohle der Mitarbeiter interessiert ist und nicht seinen Tag damit verbringt sie zu ärgern ;)