Höhergruppierung TVöD zum Nachteil für mich?
Hallo,
ich bin momentan in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Ab Januar diesen Jahres habe ich die Entwicklungsstufe 4 erreicht. Ich werde jetzt höhergruppiert und zwar in die EG 8, rückwirkend zum 01.12.2012. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Entwicklungstufe habe ich dann. Werde ich in die Stufe 2 oder 3 eingestuft, da ich ja im Dezember 2012 noch in der Stufe 3 war? Kann ich die rückwirkende Eingruppierung ablehnen? Für mich gilt der TVöD-VKA.
Danke jetzt schonmal für die Antwort :-)
2 Antworten
Gem. § 17 Abs. 4 TVöD (Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15). 3Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.) Erhälst du also mindestens 50 Euro mehr als jetzt. Die Stufensteigerung muss schrittweise erfolgen, also erst in die 7, dann in die 8. Also wanderst du in die EG 8 Stufe 3 und dir steht noch ein Garantiebetrag zu!
Hoffentlich ist es noch nicht zu spät zum Antworten ... ich kann meinem Vorredner leider nicht ganz zustimmen.
Den aktuellen Tariftext findest Du hier: http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/
Die Höhergruppierung von E 6 nach E 8 erfolgt - wenn es sich um eine Eingruppierung nach den BAT-Eingruppierungsvorschriften handelt und um keine Eingruppierung nach früherem Arbeiterrecht - auf der Grundlage der Protokollnotiz zu § 17 Abs. 4 Satz 3 TVöD unmittelbar, d.h. es findet keine Zwischenberechnung nach Entgeltgruppe 7 statt. Du kommst daher im Dezember 2012 wohl von Entgeltgruppe 6 Stufe 3 nach Entgeltgruppe 8 Stufe 2 TVöD. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 = 2 Jahre beginnt dann neu zu laufen.
Ablehnen kannst Du die rückwirkende Eingruppierung tarifrechtlich grundsätzlich nicht, es gilt die sogenannte Tarifautomatik. Aber es kommt auf den Einzelfall an. Wenn z.B. eine höher bewertete Planstelle der Grund für die Höhergruppierung ist, kann man vielleicht argumentieren, dass Dir die Aufgaben der neuen Planstelle in vollem Umfang erst nach dem 31.12.2012 übertragen werden, weil Du Dich vorher einarbeiten musst.
Vielen Dank für die Antwort :-)
aber dann hab ich ja erst mal nix davon, wenn ich gerade erst in die Stufe 4 gekommen bin und dann zurück in die Stufe 2 falle und weniger verdiene.