Wie verhandele ich sicher bei Eingruppierung nach dem Tvöd?
Einruppierung nach dem Tvöd durch Übernahme einer leitenden Stelle als Ausbildungskoordinator bei einem Bildungsträger?
Bei meinem Bildungsträger wurde kurzfristig intern die Stelle des stellvertretenden Ausbildungsleiters ausgeschrieben. Die alleinige Ausbildungsleitung wird in einem Jahr in Aussicht gestellt.
In Kürze finden die Einstellungsgespräche statt und mir wurde bereits signalisiert, dass sich die Geschäftsführung für mich entschieden hat. Meine Gehaltsvorstellungen wurden auch bereits diskutiert.
Ich gehöre erst kurz dem Bildungsträger an und bin derzeit mit meiner Tätigkeit in der Entgeltgruppe 8, Stufe 4 eingruppiert.
Der Vorschlag der Geschäftsführung beläuft sich derzeit für die stellvertretende Stelle auf die Entgeltgruppe 9, Stufe 3.
Ich war vor meinem Eintritt beim Bildungsträger in der freien Wirtschaft tätig und verstehe derzeit nur Bahnhof bei der Besoldung nach Tvöd.
Wie sollte ich strategisch bei meiner Gehaltsforderung vorgehen und wie kann ich argumentieren? Ich gehöre in Kürze der Dienststellenleitung an und bin eigenverantwortlich für die Planung und das Controlling der Bildungsmaßnahmen verantwortlich.
Der Vorschlag eines Kollegen rät zu einem Beginn in der Entgeltgruppe 9, Stufe 4. Nach einem Jahr Bewährungsfrist sollte ich dann Entgeltgruppe 10, Stufe 4 fordern.
Ich bitte Euch um Rat...
3 Antworten
da es sich um eine tarifvertraglich gebundene Stelle handelt, wirst du nicht viel verhandeln können! Evtl. ist eine persönliche indivi. Zulage drin.
Für die verschiedenen Entgeltgruppen gibt es Tätigkeitsprofile, die auf Dich zutreffen müssen. Die Eingruppierung ist also keine Verhandlungssache, sondern muss anhand dieser Profile begründbar sein. Ich würde an Deiner Stelle diese Profile (sollte man im I-Net finden) anschauen und anhand dieser Vorgaben argumentieren. Wenn solch ein Profil auf Deine Tätigkeit zutrifft, dann bist Du auch in diese Entgeltgruppe einzustufen.
Im TVöD hat man kaum Verhandlungsmöglichkeiten, da alles nach der Tätigkeit geregelt ist; man kann versuchen über die Stufe zu verhandeln, d.h. eine Stufenvorweggewährung oder ähnliches: Bis jetzt ist der TVöD ja auf den BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) ausgebaut, da finden sich die Eingruppierungsmerkmale. Hier kommt es dann wieder darauf an, wieviel Leute für den Stelleninhaber arbeiten, usw. es ist sehr schwierig diese Frage so einfach zu beantworten. Am besten nach dem BAT im Internet suchen und da mal bei BAT V b, IV schauen, welche Tätigkeitsmerkmale hier hinterlegt sind.