Wer bezahlt meinen zerstörten Sichtschutz auf dem Balkon?
Ich habe eine Eigentumswohnung im Erdgeschoß mit einer Hausverwaltung. Da ich rundum eingesehen werden kann, u. direkt an der Eingangstür liege, habe ich mir vor 25 Jahren mit einer Schlingplanze (Blauregen) einen wunderschönen Sichtschutz geschaffen. Nun kam der Hausmeister, und der Beirat (Nachbar) u. wollten diesen von gleich auf jetzt wegmachen. Als Vorwand wurde mir gesagt, die kleinen Bllätter würden Flechen auf der Außentreppe machen. Angeblich hatte der Hausverwalter dieses so bestimmt.
Ich war geschockt, vollkommen überrumpelt, Beirat war sehr böse, kein Gespräch mit ihm möglich, u. auf Geheiß des Beirates riß u. sägte der Hausmeister alles ab. Meine Ranken waren sorfältig in die Holzgitter eingearbeitet, u. angebunden, so das er bei dieser Gewaltaktion unter strengen Augen des Beirates sämtliche Verankerungen an der Balkonmauer abriß, Stäbe brach usw. Beim nächsten Wind wird alles zusammenfallen, ich sitze auf der Straße u. Parkplatz jetzt, u. jeder der raus-u.reingeht, hat mich voll im Blick, auch innerhalb der Wohnung. Als ich den Hausverwalter nächsten Tag erreichte, sagte er, er habe diese Anordnung nicht gegeben, der hausmeister sollte mit dem Kahlschlag warten, bis er sich das angesehen hatte, u. mit mit mir gesprochen hätte. Ihm hatte die grüne Laube sehr gut gefallen. Der Beirat setzte aber den Hausmeister unter Druck.
Was kann ich machen? Gibt es Schadenersatz, u. wenn, von wem? Von der Hausgemeinschaft, vom Hausmeister, vom Beirat? Dem Beirat ging es nur um persöhnliches gegen mich, nicht um die Sache.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
4 Antworten
Der Blauregen (Wisteria) hat mit seinem unbändigen Wuchs schon so manchen Hobbygärtner überfordert. Um ihn im Zaum zu halten, müssen Sie ihn zweimal im Jahr schneiden – aber seine prächtige Blüte ist den Aufwand wert. Bei Pflanzen (Hecken und Bäume) gehen die Werteinschätzungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft oft weit auseinander. Was einerseits als "wunderbare Natur" angesehen wird, betrachten andere Eigentümer als lediglich Laub und Schatten produzierendes Ärgernis.
Rechtliche Konsequenz: Der/die Störer schulden bei schuldhafter und rechtswidriger Handlungsweise Wiederherstellung des Zustands der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Also der Nachbar (Beirat) und der ausführende Hausmeister.https://www.mein-schoener-garten.de/gartenpraxis/ziergaerten/blauregen-wisteria-richtig-schneiden-5931
Geld ginge auch etwa wenn Du die beiden Strategen nicht auf Deinem Balkon haben möchtest.
also, Schatten gab es für Niemanden, eine schöne Optik ja.
ich habe ihn immer geschnitten u. gepflegt.
Habe ich richtig verstanden: die hausgemeinschaft u. der Verwaltern müssen nichts bezahlen, aber der Beirat u. der Hausmeister. Die Holzgitter und Neupflanzung, was zig Jahre dauern wird.
Die beiden Strategen werden freiwillig nichts bezahlen wollen.
Danke für die Auskunft
Jetzt ist wohl zu spät, das tut einem ja körperlich weh, wenn man sich das vorstellt.
Der Typ, der das ausgerissen und die Verkleidung beschädigt hat, hat das auf seine Kosten instand setzen zu lassen. Das war ja wonl ganz offensichtlich eine Lüge, dass der Hausverwalter das gewollt angeordnet hat.
Was für ein Beirat?
lg Lilo
das tut mir auch verdammt weh. Soviele jahre von allen geduldet, u. nun ist meine grüne Oase weg.
Beirat muß jede Eigentümergemeinschaft haben.
Grüsse
Wenn jemand unrechtmäßig deine Pflanzen zerstört, ist das Sachbeschädigung.
Mache sofort Fotos von dem jetzigen Zustand als Beweis.
Wenn der Hausmeister vom Berat belogen wurde, kann er ggf. von dem seinen Schadensanteil wiederum einklagen.
Ich würde mir einen Anwalt holen und ggf. über eine Anzeige nachdenken.
Zudem von der Hausverwaltung schriftlich geben lassen, dass diese noch nichts angeordnet hatten.
Da hier keine akute Gefahr für Personen oder etwas anderes bestand, hätte man dir sowieso eine angemessene Frist setzten müssen. Du hättest ja versuchen können die Pflanze(n) zu retten und wo anders einzupflanzen.
Zudem ist eine Sachbeschädigung auch am Rankgitter unzulässig, erst recht dass so unsicher einfach stehen zu lassen. Wenn das nicht so einfach geht, dann muss man sich eben die Zeit nehmen oder eben Schäden bezahlen.
Vielleicht ist neben den Kosten für vergleichsweise Pflanze, die Rankgitter usw. auch noch eine Entschädigung für deine zerstörte Privatsphäre möglich. Zudem noch Geld für einen neuen Sichtschutz, sofern das teurer ist. Immerhin wird nun deine Erholung und Privatsphäre massiv beeinträchtigt.
Anwalt fragen welche Möglichkeiten es gibt
Bei einer Eigentumswohnung wohl kaum.
Ja die sind jetzt nicht zuständig aber kennen vielleicht jemand der da helfen kann oder Tip geben
Ich weiß jetzt nicht ob auch der Mieter Schutz Verband da hällfen könnte aber auch da einfach Mal anrufen