"Ein und Ausfahrt bitte freilassen. Auch Gegenüber." Was kann man tun, wenn jemand diese Regel verletzt?

4 Antworten

Wenn das Schild von der Gemeinde ist, dann ja. Sowas kann sich ja jeder hinhängen!

egla666 
Beitragsersteller
 24.12.2015, 15:40

Das war schon immer da..

Abschleppdienst anrufen 

GerhardRih  24.12.2015, 15:42

der den Abschlepper bestellt muss zahlen. wenn du Arzt bist oder einen Einsatzwagen hast kannst du die Polizei zum abschleppen lassen bestellen. alles andere ist schwer.

rudelmoinmoin  24.12.2015, 16:04
@GerhardRih

wer mich Behindert auf mein Parkplatz zu komme "laut Hinweisschild" trägt die kosen 

Nein. Das Schild hat keinerlei rechtlich Wirkung (also der Teil mit "gegenüber"). Das ist öffentlicher Verkehrsraum, da kann ein Garagenbesitzer nicht drüber bestimmen

AUSNAHME:

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten; auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.


http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/ausfahrt_freihalten


egla666 
Beitragsersteller
 25.12.2015, 13:21

Die Fahrbahn ist schmall. Man muss immer wenden wenn er so parkt.

BalTab  25.12.2015, 13:34
@egla666

Mal unverbindlich das Ordnungsamt anrufen. Da fehlt eine Definition in dem §. aber vermutlich wird das wenden müssen als zumutbar gewertet...

Nein. Das ist keine Ordnungswidrigkeit oder ähnliches. Du kannst auf eigene Kosten den Abschleppdienst rufen und dann versuchen das Geld vom gegenüber wieder zu holen.

Bei Falschparkern konsequent mit einer Speckschwarte über die windschutzScheibe bewirkt  übrigens Wunder.

egla666 
Beitragsersteller
 24.12.2015, 19:38

eh wer hat meinen kommentar gemeldet? ^^

BalTab  24.12.2015, 15:53

Diese glorreiche Idee könnte üble Folgen haben

grubenschmalz  24.12.2015, 15:45

Als eine Bitte. Oder zur Dekoration, ja.

egla666 
Beitragsersteller
 24.12.2015, 15:44

Wenn es keine Widrigkeiten ist, warum haengt denn der Schild sonst da? Als Dekoration? .