Darf mein Nachbar vor meinem Haus parken?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Seit einer Woche parkt ein Nachbar, der nicht in unserer Straße sondern gegenüberliegenden wohnt, direkt vor unserem Haus. Ihr müsst wissen, dass vor unserem Haus zwei Parkplätze sind auf der Straße, aber der geweg und so zu unsere Grundstück gehört. (Im Winter sind wir zb gezwungen den ganzen Gehweg um unseren Haus herum sauber zu machen). Jetzt zu meiner Frage...darf mei Nachbar da parken, obwohl er weiß, dass wir selber Zwei Waagen saisonal bediengt auch drei haben, da wie diese brauchen. Die Nachbarn haben auch mehrere Parkplätze vor ihrem Haus.Kann ich mir vom Ordnungsamt ein Parken Verboten Schild besorgen?
Hoffe jemand kann mir helfen. Danke
14 Antworten
Auf jeder Strasse kann jeder parken wo er will, sofern kein Halteverbotsschild vorhanden. Du parkst doch bestimmt wenn Du in die nächste Stadt oder irgendwo hinfährst auch vor fremden Häusern....? Das hat mit Gehwegreinigung absolut nichts zu tun!
Der Parkstreifen wird öffentlich sein und keineswegs euer Privateigentum, ergo darf dort jeder mit einem zugelassenen Fahrzeug sein Fahrzeug parken.
Übrigens wird auch der Gehweg vermutlich nicht euer Privateigentum sein, sondern öffentlich. Aber dies nur nebenbei.
Er darf. Die Parkplätze an der Straße sind öffentlich und gehören nicht dir. Der Gehweg gehört übrigens auch nicht zu eurem Grundstück. Es besteht nur Räumpflicht der Anlieger.Wenn du einen eigenen Parkplatz haben willst, musst du den Grund kaufen.
Hallo!
Wenn es kein explizites Parkverbot besteht, kann zum Glück in Deutschland jeder parken wo er möchte. Wenn dein Nachbar 20 Straßen weiter parken möchte, kann er dies tun. Welches Gesetz soll ihn davon abhalten, außer die StVo. Letztendlich gehört die Straße ja nicht dir allein.
Und wenn das Ordnungsamt ein "Parken verboten"-Schild aufstellt, gilt dies auch für dich. Damit tust dich also keinen gefallen.
Gruß
Falke
Entscheidend ist, ob die zum Parken benützte Fläche laut Grundbuch Privatgrund oder öffentliches Eigentum ist. Ist es Privatbesitz, stellt unberechtigtes Parken eine Besitzstörung dar und kann z.B. gerichtlich verfolgt oder durch Abschleppen geahndet werden.
Erste Massnahme wäre, den unberechtigt Parkenden auf seinen Fehler aufmerksam zu machen; wenn er uneinsichtig bleibt, ist Gerichtshilfe und Abschleppen gerechtfertigt.