Auto parken gegenüber der Einfahrt meines Nachbarn?
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus wo wir nur 2 Parkplätze gestellt bekommen (meine Eltern parken da) und ich muss dann mein Auto auf der Straße gegenüber der Einfahrt meines Nachbarn parken. Info: Die Straße ist gute 6m breit, die Autos kommen einfach mit einem guten Abstand an meinem Auto vorbei (wohne in einem relativ neuem Dorf wo die Straßen relativ normal breit sind) und der Stellplatz meines Nachbarn ist 2 Pkws breit wenn nicht auch ein Stück breiter also er kommt locker da raus und da ist auch kein Zaun wo er Probleme haben könnte. Nun regt sich mein Nachbar ständig darüber auf dass ich vor seiner Einfahrt parke und macht mich auf seine an die Hauswand angebrachten Schilder aufmerksam „Die Einfahrt bitte freihalten, auch gegenüber“. Hat er dann ein Recht auf den gegenüberliegenden Straßenrand nur weil er jetzt da ein Schild dran gemacht hat wo auch nur bitte steht? Seit 2 Tagen hat er nun seine Autos vor seiner Einfahrt geparkt so dass ich gezwungen bin am anderen Ende der Straße zu parken ( was ich sehr kindisch finde, ich bin 19 und er um die anfang 40 ist) weil ich ja sonst die Straße zuparken würde. Ist das nicht auch irgendwie rechtlich nicht korrekt wenn er anderen die Parkmöglichkeiten wegnimmt wenn er doch welche zu Verfügung hat? Wenn ich mein Auto wieder da hinstelle wenn er arbeiten muss kann er dann mit dem Ordnungsamt bzw. Polizei ankommen und würde er durchkommen? Also die draße ist wirklich sehr breit. Vielen Dank im Voraus!
9 Antworten
Also zunächst hat das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (Entscheidung vom 8. März 2017, AZ: 5 S 1044/15) in einem konkreten Fall die Klage eines Grundstückeigentümers abgelehnt, der bei einer Straße mit 6,65 m Breite ein Parkverbot gegenüber seiner Einfahrt durchsetzen wollte. Die Klage sei unbegründet, da es kein generelles Parkverbot gegenüber Einfahrten gäbe. Ein Parkverbot wäre nur dann angebracht, wenn der verbleibende Fahrstreifen so schmal sei, dass man mit 3-mal hin und her rangieren immer noch nicht rauskäme. Insofern dürften die Beschwerden deines Nachbarn auch unbegründet sein.
Ein Ansatz geht davon aus, dass wenn ein Fahrstreifen von 3,05 m übrigbleibt, das Parken gegenüber einer Grundtsückseinfahrt definitiv erlaubt ist, wobei viele Gerichte den Wert auf 3 m abrunden. Das kannst du also konkret messen und weißt dann Bescheid.
Ein von ihm privat angebrachtes Schild hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Rechtliche Bedeutung hätte es erst, wenn er beim Ordnungsamt die Verhängung eines generellen Parkverbots beantragen würde und diesem mit dem Aufstellen von Parkverbotsschildern stattgegeben würde. In sofern kannst du da parken, solange du willst. Das würde ihm wohl auch die Polizei oder das Ordnungsamt bescheinigen.
Prinzipiell kannst du wohl kaum etwas dagegen unternehmen, wenn er auf der Straße vor seiner eigenen Einfahrt parkt. Da hat er dich im rechtlich zulässigen Maße ausgetrickst und dann musst du halt woanders parken. Sobald er seine Autos wegfährt, kannst du dann wieder wie üblich parken.
Hier kannst du das alles auch nochmal genau nachlesen:
Vielen Dank!
Ehrlich gesagt würde ich den in einem Lauten Tonfall einfach mal zur Sau machen....
(mögliche Argumente wären: Warum parken sie vor den Ausfahrt Freihalten Schildern?, warum Können sie nicht Parken? Das ist kein Kreuzungsbereich, Du parkst keine Ausfahrt Zu die ist ja auf der anderen Straßenseite usw)
Er mag dich jetzt eh nichtmehr, da kannst du auch ehrlich sein.
Natürlich nicht beleidigen auch wenn es deine Meinung ist (Meinungsfreiheit endet da wo Persönlichkeitsrechte beginnen)
Die Frage ist wer diese Schilder aufgehängt hat wenn er selber Irgendwelche Schilder außerhalb seines Grundstückes aufstellt die Stadtverwaltung darauf aufmerksam machen.
Ich versuche es einmal (hoffentlich) ganz kurz und möglichst einfach:
Gegenüber einer Einfahrt darf man dann nicht parken, wenn man das ausfahrende Kfz dadurch über Gebühr (= mehr als 3 Lenkbewegungen eines geübten Fahrers) behindert. Dies ist bei einer schmalen Straße (3,05 m Restbreite, gemessen ab Außenkante Außenspiegel - laufende Rechtsprechung) immer der Fall.
Das bedeutet aber auch, wenn sich der Nachbar z.B. einen Transporter anschafft und er damit dann Probleme bekommt, kann er bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen gegenüber seiner Einfahrt liegenden ausreichend großen Bereich mit eingeschränktem Haltverbot beantragen. Diesem Antrag ist durch die Straßenverkehrsbehörde Folge zu leisten.
Zu seinem Parken gegenüber der Einfahrt:
Es gibt keine Pflicht, seinen eigenen Parkplatz zu benutzen. Der öffentliche Verkehrsraum ist für alle da, ohne wenn und aber. Du hast kein Recht auf einen kurzen Fußweg zu deinem Kfz.
§ 12 Abs. 5 StVO (Halten und Parken) lautet:
An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
Sei also schneller. ;-)
Der Nachbar ist offenbar der Ansicht, eure Straße habe eine schmale Fahrbahn. Dann ist nämlich das Parken auch gegenüber von Einfahrten laut StVO verboten.
Allzu üppig sind sechs Meter tatsächlich nicht. Selbst wenn nur auf einer Straßenseite geparkt wird, kommen zwei Autos nur mit großer Vorsicht aneinander vorbei.
Wie schon gesagt an meinem Auto kommen die fahrenden Autos auch ohne großer Vorsicht vorbei, die Straße ist breit genug. 6 Meter war eine grobe Einschätzung, ich bin nicht mit einem Zollstock messen gegangen aber dachte durch die Erläuterung der Lage wäre die Situation deutlich zu verstehen.
Zunächst würde ich mal freundlich bei dem Herrn anfragen, weshalb er den Platz gegenüber braucht. Vielleicht ist er ja Bauer und muss mit Traktor und Anhänger weit ausholen, um in seinen Hof zu fahren. Auf jeden Fall würde ich eine Flasche Wein mitbringen und fragen. Wenn er keinen wirklichen Grund hat, kann er die gegenüberliegende Seite der Straße nicht beanspruchen, wenn seine Einfahrt nicht blockiert wird und das Parken dort allgemein erlaubt ist.
In dem Fall geht ihn die gegenüber liegende Seite nichts an. Aber zur Sicherheit würde ich auch beim Ordnungsamt nochmal nachfragen.
Er besitzt einen VW Polo und einen alten 3er bmw also Autos wo man keine Schwierigkeiten dabei haben sollte wenn man den Führerschein bestanden hat.