Darf man vor einer Ein-/Ausfahrt parken, wenn da kein Schild steht mit Ein- bzw. Ausfahrt freihalten?
Mein Nachbar sagte zu mir, daß jeder vor meiner Ausfahrt parken dürfte, da ich kein Schild habe. Kann das sein?
8 Antworten
Da irrt dein Nachbar wenn die Ausfahrt als solche erkennbar ist darf davor nicht geparkt werden auch ohne Schild.
Es gibt kein "offizielles" Ausfahrt freihalten für Privatgrundstücke.
Ein Parkverbot gilt auch ohne dieses Schild.
Auch für den "netten" Nachbarn, der für alles ein Schild braucht ;)
Das Parken vor Grundstückseinfahrten ist laut StVO geregelt. Maßgeblich ist hier Paragraph 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5. Dieser besagt Folgendes:
Das Parken ist unzulässig
[…]
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
[…]
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Das Parken direkt an Einfahrten ist demnach verboten.
Dies dient zum einen natürlich dem Zweck, dass die Eigentümer der
Grundstücke bzw. die dort lebenden Menschen und deren Besucher beim Ein-
und Ausfahren nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Zum anderen
darf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Radfahrern oder anderen Pkw führen.
dann schickt man mal die freunde in blau beim lieben nachbarn vorbei.
Hallo,
nein, das kann und darf natürlich nicht sein und dafür braucht man auch kein Schild. Das versteht sich im Normalfall von selbst - für manche halt leider nicht ;-)
Was macht man, wenn sich trotzdem jemand hinstellt und dort parkt?
Wenn dem so ist, dann solltest du mit demjenigen sprechen.
Davon ihn abschleppen zu lassen oder ihn selbst zuzuparken, ist abzuraten.
Das bringt nur weiteren Ärger und kann für dich teuer werden.
Viele Grüße
Michael
Nein, jedoch ist es nur dann eine EInfahrt wenn es einen abgesenkten Bordstein hat. Oder eben ein Schild.
EIn Loch in der Hecke ist ja nicht als EInfahrt zu erkennen.
Was macht man, wenn sich trotzdem jemand hinstellt und dort parkt?