Muss ich mein Garagentor immer schließen?
Also:
Wir wohnen in alleinstehenden Doppelhäusern. Vorne an befinden sich zwei nebeneinanderstehende Garagen, der Weg zu diesen und auch der Weg zu unserem Haus gehört unserem Nachbarn. Seit unsere Garage vor ca. 1 Woche schick gemacht wurde (Fliesen, neue Farbe etc.) schließt unser Nachhbar sie ständig einfach so. Das nervt! Wenn man z.B. zur Arbeit fährt und wieder kommt, die Garage plötzlich geschlossen ist und man aussteigen muss. Inzwischen haben wir einen Stopper in unser Garagentor gelegt, sodass unser Nachbar sie nicht mehr zu kriegt. Heute bekommen wir einen Brief, in dem steht, wir sollen die Garage in Zukunft immer schließen, denn es ist ja sein Wegerecht und dann hat er eine schlechte Aussicht aus seiner Hausseite, und es würde doof für spielende Kinder sein. (Er hat nicht mal kleine Kinder) Außerdem befindet sich sein Garten weit hinter den Garagen, und wir wohnen seit 10 Jahren nebeneinander - es hat ihn bis dato noch nie gestört.
Nun ist meine Frage:
Hat er Recht? Muss ich das Garagentor schließen?
Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, es ist schließlich meine Garage auf meinem Stückchen Grundstück.
Danke für eure Antworten ! :-)
8 Antworten
Ob Dein Garagentor auf oder zu ist, ist Deine Angelegenheit. Du könntest Deinem lieben Nachbarn sagen, wenn es Ihn stört, daß Deine Garage offen ist, wäre es von Vorteil, wenn er sich geschlossen hält. Wenn er Dein Grundstück betritt, ist das Hausfriedensbruch.
Nein, du musst die Garage nicht schließen. Wenn er ein Wegerecht hat, dann hat er das Recht den Weg zu benutzen. Aber nicht das Recht auf eine bestimmte Aussicht. Der Weg muss aber verkehrssicher sein. Evtl. könnte deine Versicherung bei einem Schaden an dem offenen Garagentor eine Mitschuld deinerseits festmachen und die Zahlung verweigern.
Da du mit dem Nachbarn aber noch Jahrelang zusammen leben musst, solltest du es für eine solche Lappalie nicht auf einem Streit ankommen lassen. Bau in die Garage einfach einen automatischen Toröffner mit Fernbedienung ein. Das gibt es sogar mit Transponder, der am Auto angeschraubt wird, dann musst du noch nicht mal auf einen Knopf drücken, sondern nur vorfahren :)
Ich weiß nicht, ob ich mir die Situation richtig vorstelle -
- Das Garagentor geht nicht nach oben auf, sondern seitlich wie eine Tür und ragt dann über die Umrisse der Garage heraus?
- Der Türflügel befindet sich aber auch in geöffnetem Zustand innerhalb Deines Grundstücks?
- Das Wegerecht ist Euers, der Nachbar ist Eigentümer des Wegs (das ist allerdings für die Frage nicht von Belang)
Dann kannst Du mit dem Tor machen, was Du willst. Du kannst dem Nachbarn per Abmahnung untersagen, "Besitzstörungen" wie geschildert zu unternehmen. Hausfridensbruch ist seine Eigenmacht nicht, dafür fehlt es offenbar an der Einfriedung Deines Grundstücks.
Das Garagentor geht nach oben auf. Das ist ja der Witz an der Sache, eigentlich müsste es ihm völlig egal sein, was ich damit anstelle. Aber dann weiß ich ja nun auch nochmal sicher bescheid, dass ich im Recht bin. Vielen Dank für die Antwort ! :-)
Also wenn der Nachbar dir einen Brief schreibt, dann liegt etwas ganz anderes im Argen. Redet ihr nicht miteinander?
Das Wegerecht gibt ihm kein Recht zu verlangen, dass Deine Garage geschlossen wird. Und ein Recht auf Aussicht hat er auch nicht. Also nicht verunsichern lassen!