Eine Frage: darf man vor der EIGENEN Garage parken?
Hallo,
ich hab einen Streit mit einem Nachbar und wollte gerne wissen, was dort dir Straßenverkehrsordnung vorsieht.
ich habe eine Garage, wo der bordstein davor logischerweise abgesenkt ist. Darf ich vor meiner „eigenen“ Garage parken??!
er meint, dass ich das nicht darf. Aber es ist doch meine Garage. Und ich störe keinen anderen, da die Garage NICHT gegenüber einer anderen Ausfahrt oder abgesenkten Bordstein ist.
darf ich das ?
lg
7 Antworten
Hallo Jenen980
Hatte vor einer Ewigkeit eine Diskussion mit der Polizei weil ich vor dem Eingang unseres Hauses auf der Straße geparkt hatte.
Denn ein Eingang muss immer freigehalten werden (z.B. für Krankentransporte) und die Polizei weiß nicht dass das Auto zum Haus gehört, daher wird bestraft
Gruß HobbyTfz
Das weiß ich jetzt nicht mehr, ist ca. 50 Jahre her
Schade, das wäre interessant gewesen. Vielleicht ging es um Parken auf dem Gehweg?
Grundsätzlich ist es erlaubt, ausser die Bordsteinabsenkung dient auch dem Fußgängerverkehr (z.B. Rollstuhlfahrer) oder es handelt sich um eine Feuerwehrzufahrt.
https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/parken-vor-grundstueckseinfahrt/
Noch ein Urteil zum Thema:
Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtberechtigten und denjenigen, dem der Zufahrtberechtigte das Parken gestattet hat.
Nein, und das wurde auch dick und brammig in der Fahrschule durchgekaut.
Hat sich in den Spielregeln auch nie geändert.
das wurde auch dick und brammig in der Fahrschule durchgekaut.
Auch Fahrlehrer machen Fehler.
Da gab es aber auch noch ein Haltverbot:
Ein eingeschränktes Halteverbot (Anlage 2 zur StVO, Zeichen 286) gilt auch vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Ja außer die Bordsteinabsenkung dient nicht nur deiner Garage sondern auch dem Fußgängerverkehr.
Wenn das nicht der Fall ist darfst du vor deiner eigenen Garage parken.
Und auf welche Regel aus der StVO bezog sich die Polizei?